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(c) Pester Lloyd / 23 - 2013   NACHRICHTEN 03.06.2013

 

Bericht der Venedig-Kommission zu Ungarn vorzeitig publiziert (Download)

Vor einigen Tagen gelangte die Stellungnahme der Venedig-Kommission beim Europarat zu den
4. Verfassungsänderungen in Ungarn, offenbar durch einen technischen Fehler, verfrüht für kurze Zeit auf deren Webseite. Eigentlich sollte der Bericht erst Mitte Juni publiziert werden, bis dahin besteht eine Einstufung als "geheim".

Den Bericht der Venedig-Kommission (geleakter Entwurf, engl.)
können Sie hier herunterladen (pdf).

 

Auf 33 Seiten nimmt die auf Verfassungsrecht in den Transformationsstaaten spezialisierte Kommission die Aspekte hinsichtlich: Verfassungsgericht, Gewaltenteilung, Gesetzgebung und Wirkung auf die Grundrechte auseinander und kommt zu sehr klaren Schlüssen. Dabei hat die Kommission auch nachträgliche Erläuterungen der Regierung mit in die Bewertungen einbezogen und geht in der Tiefe ihrer rechtlichen Betrachtung noch deutlich über den Tavares-Bericht des EU-Parlamentes hinaus und beleuchtet alle einzelnen Aspekte der 4. Verfassungsänderungen auf ihre textliche Übereinstimmung mit EU- und anderen internationalen Normen, ihre Konsistenz innerhalb des ungarischen Rechtes und (!) auf ihre rechtliche sowie gesellschaftliche Wirkung. Gerade letztere Überprüfung stellt bisher einen grundsätzlichen Mangel in den Prüfverfahren der EU dar.

Im Resümee am Ende heißt es:

- Zusammengefasst summieren sich die Maßnahmen zu einem Angriff auf die Verfassungsgerichtsbarkeit und auf den Vorrang der Basisprinzipien des Grundgesetzes von Ungarn. Die Beschränkung der Rolle dese VfG betrifft alle drei Säulen des Europarates: die Gewaltenteilung als einen essentiellen Teil der Demokratie, der Schutz der Menschenrechte und den Rechtsstaat.

- Die Venedig-Kommission weist daraufhin, dass das Grundgesetz nicht als politisches Werkzeug zu sehen sein darf. Die klare Trennung zwischen Tagespolitik und Verfassungspolitik sowie die Unterordnung des Erstgenannten unter das Letztgenannte darf nicht außer Acht gelassen werden, andernfalls werden Demokratie und Rechtsstaat in Ungarn untergraben.

- In Summe setzen die 4. Verfassungsänderungen die Probleme der Unabhängigkeit der Justiz fort, untergraben ernsthaft die Möglichkeiten verfassungsmäßiger Überprüfungen und gefährden damit das konstitutionelle System der Checks und Balances. Zusammen mit der massenhaften Anwendung von Kardinalsgesetzen (...), ist die 4. Verfassungsänderung das Resultat einer Instrumentalisierung der Verfassung für politische Zwecke der Regierungsmehrheit und ein Exempel für die Aufhebung der essentiell wichtigen Trennung zwischen verfassungsgebender Gesetzgebung und Tagespolitik.

red.

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