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(c) Pester Lloyd / 27 - 2013   NACHRICHTEN 01.07.2013

 

Obdachloser in Ungarn wegen 9-EUR-Diebstahl zu 11 Jahren Haft verurteilt

Ein drastisches Beispiel für die "Nulltoleranzpolitik" der Orbán-Regierung bekam jetzt ein obdachloser Straftäter zu spüren. Für den Diebstahl von 600 Forint, also rund 2 EUR sowie eine Schlafdecke von einer Mitobdachlosen im gerichtlich festgstellten Wert von 7 EUR, erhielt der Mann von einem Gericht in erster Instanz eine Haftstrafe von 11 Jahren aufgebrummt. Das Gericht wandte dabei die neue "Drei-Taten"-Regel an. Da der Mann bereits zweimal für Diebstahl verurteilt wurde, kann ab der dritten Verurteilung ein deutlich höheres Strafmaß angewendet werden.

 

Der Pflichtverteidiger kündigte Berufung an, ebenso der Staatsanwalt, der den Strafrahmen noch nicht "ausgeschöpft" sieht. Der Verteidiger will außerdem vor das Verfassungsgericht ziehen, um die "Drei-Taten"-Regel selbst als gegen die Menschenwürde gerichtet anzufechten. Richterin Gabrielle Zumbock argumentierte, dass es bei ihrem Urteil nicht um den Wert des entwendeten Eigentums ging, sondern um den Umstand, dass der Beschuldigte ein Wiederholungstäter ist und "Gewalt gegen eine Frau" angewendet habe. Dieser gestand den Diebstahl ein, leugnet aber jede Gewaltanwendung bei der Tat und verteidigte sich damit, dass er dachte, dass sein Opfer die Decke und das Geld vorher von ihm gestohlen habe.

Seit der
4. Verfassungsänderung erlaubt das ungarische Grundgesetz den Kommunen des Landes Verfügungen zu erlassen, die eine pauschale Kriminalisierung von Obdachlosen bedeuten. Damit hob man eine vom Verfassungsericht verbotene Praxis in Verfassungsrang.

Mehr zur Law-and-Order-Politik der Regierung im neuen Strafrecht,
das ab 1. Juli in Kraft tritt + weiterführende Links

red.

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