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(c) Pester Lloyd / 27 - 2013   NACHRICHTEN 01.07.2013

 

Verfassungsericht in Ungarn soll Rechtsstatus "eingetragener Partnerschaften" prüfen

Der Ombudsmann für Grundrechte in Ungarn wird wegen einer Formulierung im neuen Bürgerlichen Gesetzbuch, das im kommenden Jahr in Kraft treten wird, zum Verfassungsgericht gehen. Es stellt sich heraus, dass die unter der Formulierung "nahe Angehörige" gemeinten Personen nicht länger Partner in "registrierten Partenschaften" beinhalten. Das widerspricht seiner Ansicht nach der Stellung, welche diese Partnerschaften laut Verfassung haben.

 

Das Justizministerium antwortete dem Ombudsmann, dass seine "Schlussfolgerung unbegründet" sei, da die Belange von "registrierten Partnerschaften" in einem gesonderten Gesetz behandelt werden, wo sie, "bis auf ein paar (wesentliche, Anm.) Ausnahmen wie Eheleute behandelt werden." Daraus ließe sich schließen, dass, immer dann, wenn im BGB vom "Ehepartner" die Rede ist, auch Menschen in "eingetragenen Partnerschaften" gemeint sind, es sei denn das spezifische Gesetz sagt etwas anderes dazu. Der Ombudsmann sieht das anders und fürchtet willkürliche Behandlungen, wenn die alternativen Partnerschaften nicht explizit mit aufgeführt werden.

In einem Fall ist der Status dieser Partnerschaften bereits geklärt, laut Verfassung handelt es sich bei ihnen
nicht mehr um eine Familie, unabhängig davon ob es gleich- oder zweigeschlechtliche Partnerschaften sind.

red.

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