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(c) Pester Lloyd / 39 - 2013   NACHRICHTEN   27.09.2013

 

Bürgerrechtler in Ungarn finden sich nicht mit pauschaler Kriminalisierung Obdachloser ab

Die neun wichtigsten ungarischen Bürgerrechtsgruppen haben an Innenminister Sándor Pintér einen Brief gesandt, worin sie ihn auffordern, das Durchführungsgesetz, das es Kommunen ermöglicht pauschale Platzverbote und Kriminalisierungen von Obdachlosen vorzunehmen, wir berichteten hier, zurückzuziehen. Der Innenminister solle sich lieber mit seinen Kabinettskollegen und Experten zusammensetzen und Maßnahmen ergreifen, die menschenwürdigen Wohnraum und Betreuung zur Wiedereingliederung in normale Lebensabläufe für sozial Gestrandete bietet, das sei der einzige Weg Obdachlosigkeit zu "bekämpfen". Die jetzt gängige Methode stelle eine Verletzung der Grundrechte der Betroffenen dar und werde auch von jenen abgelehnt, die sich professionell um die Betreuung von Obdachlosen kümmern.

Die Gruppen nehmen Bezug auf ein Verfassungsgerichtsurteil aus dem Vorjahr, das der bis dato gültigen Rechtspraxis eine schallende Abfuhr erteilte. Die Regierungspartei nahm den annullierten Passus anschließend in die Verfassung auf und hob damit das alte Unrecht in Grundgesetzrang, beschränkte somit gleichzeitig die Rolle des VfGs und unterband jede juristische Widerstandsmöglichkeit gegen die Gesetzesfarce. Die Bürgerrechtler stellen sich auf den Standpunkt, dass das VfG-Urteil weiter Bestand hat, da es selbst ja nicht aufzuheben ist. Im Gegenteil, die Regierungspartei handele rechtswidrig, wenn Sie gegen das Urteil gerichtete Bestimmungen in Gesetze forme.

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red.

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