THEMA: WAHLEN UNGARN 2014

Das Pester Lloyd Archiv ab 1854

 

Hauptmenü

 

 

 

Effizient werben im
Pester Lloyd!
Mehr.

 

(c) Pester Lloyd / 40 - 2013   POLITIK   29.09.2013

 

Kroatien erläßt Haftbefehl gegen MOL-Konzernchef in Ungarn

Das Zagreber Landesgericht hat einen Haftbefehl gegen den Vorstandschef des größten ungarischen Unternehmens, MOL, Zsolt Hernádi, angeordnet, da dieser sich weigerte einer Ladung der kroatischen Korruptionsstaatsanwaltschaft USKOK für den 15. September zu folgen. Dabei geht es um Vorwürfe der Bestechung und der illegalen Aktienkursmanipulation im Zusammenhang mit dem Kauf von Anteilen der kroatischen Energiefirma INA durch die MOL. Die Ermittler wollen u.a. Hernádis Rolle bei Geldflüssen klären, wegen denen Ex-Premier Sanader bereits zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Hier mehr dazu.

Ein Richter begründete den Beschluss zu einer Untersuchungshaft gegen Hernádi mit Fluchtgefahr. Der Haftbefehl soll nun als Grundlage für einen europaweiten Haftbefehl und u.U. einen internationalen Haftbefehl dienen.

 

Die ungarische Regierung erkennt das Verfahren nicht an und argumentiert nicht nur damit, dass man eigene Staatsbürger nicht ausliefern werde, es zwischen beiden Ländern auch kein Rechtshilfeabkommen gäbe, sondern auch mit "nationalen Interessen". Ungarn habe, so die offizielle Budapester Haltung, längst selbst ein Verfahren wegen dieser Sache eingeleitet, wobei kein strafrechlich relevantes Verhalten von Hernádi festgestellt wurde, die Sache sei daher erledigt. Marktbeobachter sehen die Sache nicht so eindeutig: deren Einschätzungen schwanken von Wertverlusten für die MOL/INA-Aktien bis hin zum totalen Kontrollverlust der MOL über deren kroatische Tochtergesellschaft. Andere Beobachter sehen die Chance auf einen Deal zwischen beiden Ländern: Einstellung der Strafverfolgung gegne Zugeständnisse bei den Mitspracherechten des kroatischen Staates im Management sowie eine Modifikation von allfälligen Entlassungsplänen.

red.

Der Pester Lloyd bittet Sie um Unterstützung.