THEMA: WAHLEN UNGARN 2014

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(c) Pester Lloyd / 40 - 2013   NACHRICHTEN   01.10.2013

 

UNO kritisiert Ungarn wegen Wahlverbot für Behinderte 2010

Eine Gruppe von den UN beauftragter Menschenrechtsexperten hat den Entzug des Wahlrechts für sechs Ungarn bei den Wahlen 2010, also unter gestetzlicher und exekutiver Verantwortung der sozial-liberalen Bajnai-Regierung, für nicht mit den allgemeinen Menschenrechten im Einklang erkannt. Das teilt die UNO auf ihrer Webseite mit. Die sechs bestroffenen Personen mit geistigen Behinderungen wurden zuvor unter Vormundschaft gestellt und verloren damit ihr Wahlrecht. Dagegen beschwerten sie sich beim in Genf ansässigen Komitee für die Rechte von behinderten Menschen. Die UN-Kommission folgte nun der Argumentation, dass das Wahlverbot ohne Prüfung der Natur und der Schwere ihrer geistigen Behinderungen angewandt wurde, was Unrecht und nicht angemessen sei. Mit der UN-Einschätzung könnten die Betroffenen nun vor ungarischen oder auch dem Europäischen Gerichtshof aussichtsreiche Klagen anstrengen, die sowohl zu einer individuellen Entschädigung, einer Überprüfung ihres Status als auch zu Gesetzesänderungen führen könnten.

 

Allerdings ist die ungarische Gesellschaft seit 2010 schon bedeutende "weiter". Auf Initiaitave der heutigen Regierungspartei Fidesz, ist ein Gesetz in Vorbereitung, dass den Ausschluss vom Wahlrecht auch auf Personen "mit mangelnder notwendiger Einsichtsfähigkeit" in politische Prozesse vorsieht, worüber auf öffentlichen Antrag ein Richter entscheiden soll. Kritiker dieses Planes vermuten dahinter politische Beweggründe und mutmaßen den Versuch eines weiteren Ausschlusses von Roma und anderen sozial benachteiligten Gruppen aus dem politischen Prozess. Mehr dazu.

Themenseite Wahlen Ungarn 2014

red.

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