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(c) Pester Lloyd / 42 - 2013   NACHRICHTEN   14.10.2013

 

Ungarn will staatliches Kartellamt bei "nationalem Interesse" umgehen

Die ungarische Regierung will den Einfluss des staatlichen Wettbewerbs- und Kartellamtes GVH weiter einschränken. Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Regierung zukünftig Firmenkäufe und -zusammenschlüsse von "nationalstrategischer Wichtigkeit" deklarieren kann, diese sollen dadurch vom Genehmigungsverfahren des GVH ausgenommen werden. Die Erklärung der nationalen Wichtigkeit wurde recht dehnbar spezifiziert, mit Kategorien wie: "Arbeitsplatzschaffung, Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit...".

 

Nach jetziger Rechtslage muss das GVH alle Firmenkäufe genehmigen, die Gruppen mit einem Nettoumsatz von jährlich über 15 Mrd. Forint (51 Mio. EUR) entstehen lassen oder bei dem zwei Beteiligte jeweils über 500 Mio. Forint (1,7 Mio. EUR) Umsatz machen. Der Regierungsentwurf betont, dass die "Autorität der Europäischen Kommission bei der Genehmigung von Unternehmensfusionen" nicht tangiert würde. Das GVH wurde in der Vergangenheit schon mehrfach umgangen und spielt eigentlich nur noch eine Rolle als PR-Instrument im Kampf gegen "die Multis". Geht es um nicht statthafte Aktivitäten von ungarischer Regierungsseite, wie z.B. das protegierte "Melonenpreiskartell", werden unerwünschte Einsprüche der Wettbewerbshüter, ähnlich wie beim Verfassungsgericht, einfach durch eine Gesetzesänderung - manchmal auch nur durch ein Dekret - negiert.

red.

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