THEMA: WAHLEN UNGARN 2014

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(c) Pester Lloyd / 50 - 2013 NACHRICHTEN 11.12.2013

 

Europäisches Gericht: vorzeitige Ablösung des Datenschutzbeauftragten in Ungarn womöglich grundrechtswidrig

Dem ungarischen Staat droht im Falle der Umwandlung der Datenschutzbehörde eine gerichtliche Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGh). Die EU-Kommission hat gegen Ungarn ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, um feststellen zu lassen, dass die vorfristige Ablösung des bisherigen Datenschutzbeauftragten (parlamentarischer Ombudsmann für den Datenschutz) nicht rechtens ist. Der ungarische Präsident berief András Jóri (Foto) zu Anfang 2012 von seine Amt ab, obwohl dessen Mandat noch bis September 2014 gedauert hätte.

 

Als Begründung gab man an, dass man das gesamte Datenschutzwesen in ein "neues System" überführt habe (Ombudsbüro abgeschafft, Datenschutzbehörde gegründet), das zudem in der 2012 in Kraft getretenen Verfassung verankert sei. Das rechtfertige diesen Schritt, meint die Regierung. Ein Ankläger des EuGh sieht das nicht so, in einer "Rechtsmeinung", die für das Gericht jedoch nicht bindend ist, erklärt er, dass die EU-Mitglieder jedes Recht hätten, ihre Verfassungsorgane umzuorganisieren, einzig dürften sie dabei nicht das Prinzip der Kontinuität und Unabhängigkeit der bestehenden Behörde vorfristig außer Kraft setzen. Die Unabhängigkeit des Datenschutzes von der Regierung ist in der Grundrechtscharta der EU verankert.

Ob bei einer Verurteilung Ungarns in diesem Sinne, Jóri zurück ins Amt und der aktuelle Datenschutzbeauftragte aus selbigem befördert würde, kann als unwahrscheinlich gelten, eher dürfte man Jóri irgendeine Salzamts-Stelle antragen, um die Auflagen des Gerichtes formal zu erfüllen.

red.

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