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(c) Pester Lloyd / 50 - 2013 NACHRICHTEN 11.12.2013

 

Europäischer Gerichtshof: U-Haft gegen Ex-MSZP-Bürgermeister Hunvald war zu lang

In einem Urteil erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die 31 Monate andauernde U-Haft gegen den Ex-MSZP-Bezirksbürgermeister des VII. Bezirks von Budapest, György Hunvald (Foto), für unverhältnismäßig und verurteilte Ungarn zur Zahlung von 2.700 EUR Schadensersatz sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten. Die U-Haft muss dem erwartbaren Strafrahmen angemessen sein, so die Begründung.

Hunvald, der
mittlerweile rechtskräftig wegen Amtsmissbrauch und Korruption zum Nachteil der Öffentlichkeit (Immobilienverscherbelung an Strohfirmen mit Kick-Back-Zahlungen) zu 18 Monaten Haft verurteilt wurde, forderte rund 100.000 EUR Schmerzensgeld. Straßburg fand hier sozusagen eine salomonische Lösung: der rechtsstaatliche Fehltritt wird geahndet, der Langfinger Hunvald aber nicht noch "belohnt".

 

Bereits vor Monaten verurteilte das gleiche Gericht Ungarn wegen der nicht rechtskonformen U-Haft-Bedingungen (Besuchsregelungen etc.) für den Ex-MSZP-Vizeoberbürgermeister von Budapest, Hagyó, der wegen Millionenbestechung und -hinterziehung bei den Nahverkehrsbetrieben BKV bis 2010 vor Gericht steht und weiter in U-Haft befindlich ist. Bei diesem Fall kommt hinzu, dass die Gerichtspräsidentin per Dienstwanweisung den Fall vom gesetzlich zuständigen Gericht in Budapest an ein Tribunal in Székesfehervár leitete, der leitende Richter gilt als Fidesz-nah. Die Gerichtsaufsichtskammer hat diese Möglichkeiten - nach einem Schlagabtausch mit der EU - heute - zumindest offiziell - nicht mehr.

red.

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