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(c) Pester Lloyd / 51 - 2013 NACHRICHTEN 19.12.2013

 

Urteil: Regierungskritisches Protestbanner an Kettenbrücke kein Landfriedensbruch

Eine eindrückliche Bewerbung für den vorzeitigen Ruhestand hat am Mittwoch ein Richter eines Budapester Gerichtes abgeliefert: Im Fall der Anbringung eines regierungskritischen Banners an der Budapester Kettenbrücke am 31. Oktober, durch zwei Aktivisten der Mitte-Links-Allianz E2014/PM, (wir berichteten), wollte der Richter nicht, wie in der Anklage beantragt, eine "Störung des öffentlichen Friedens" bzw. Landfriedensbruch erkennen. Die Polizei musste zur "Bereinigung" des Banners mit der Aufschrift "Viktor, Ich bin auch Ungarn, wenn ich kein Fidesz-Fan bin." den Verkehr stoppen, der Staatsanwalt nannte den Auftritt der Oppositionellen "asozial".

 

Der Richter erkannte zwar eine Störung des Verkehrsflusses an, sah in der Aktion jedoch einen durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckten Versuch, die Aufmerksamkeit der Gesellschaft auf "Etwas" zu lenken. "Etwas" war die Darstellung Orbáns in seiner Rede zum Nationalfeiertag, die praktisch alle jene, die dem Weg der Regierung nicht folgen wollen, aus der Nation ausschloss (sinngemäß). Die Beschuldigten zeigten sich mit dem Urteil zufrieden, das zeige, dass vielmehr Orbáns "ausgrenzedes Statement asozial und eine Störung des öffentlichen Friedens" gewesen sei. Die Polizei will nun wenigstens die Kosten für ihren Einsatz bei der Partei eintreiben, die Staatsanwaltschaft hat noch nicht über einen Gang in die Berufung entschieden.

red.

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