THEMA: WAHLEN UNGARN 2014

Das Pester Lloyd Archiv ab 1854

 

Hauptmenü

 

 

 

Effizient werben im
Pester Lloyd!
Mehr.

 

(c) Pester Lloyd / 04 - 2014 NACHRICHTEN 20.01.2014

 

Stichtag: 6. April

Noch 85 Tage bis zur Wahl in Ungarn - Was Sie wissen sollten

Staatspräsident János Áder verkündete den 6. April 2014 als Termin für die Wahl zum nationalen Parlament. Er wählte damit sowohl den gesetzlich frühestmöglichen Termin als auch jenen, der bereits vor Monaten als mit seinen Fidesz-Parteifreunden abgesprochen galt. Die wichtigsten Fakten und Kontroversen zu Wahlrecht und -durchführung nochmals auf einen Blick, mit weiterführenden Links:

- vergeben werden 199 statt bisher 368 Mandate, davon 106 in Direktwahlkreisen, 93 über Landesparteilisten, weitere bis zu 9 Mandate sind für ethnische Minderheitenvertreter reserviert, laufen aber in einer eigenen "Konkurrenz" (Kontroversen: Gerrymandering, Ausschluss von Minderheitenwählern von der nationalen Wahl; Einigkeit: längst überfällige Verkleinerung des Parlamentes auf nun ca. 1 Abgeordneten pro 50.000 Einwohner, DE: rund 120.000)

- gewählt wird im Unterschied zum bisherigen Wahlmodus nur noch an einem Termin mit Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird der Direktkandidat, mit der Zweitstimme die Parteiliste gewählt. Mandate über die Parteiliste werden nur an Parteien vergeben, die mindestens 5% der gültigen Stimmen haben, für das Direktmandat genügt die relative Mehrheit. (Kontroverse:
höhere Hürden für Parteiallianzen)

- Direktkandidaten können bis 3. März angemeldet werden, sie brauchen nur noch 500 Unterstützerunterschriften (Kontroverse: Limit gesenkt, um notfalls Fake-Kandidaten zum Stimmenbinden installieren zu können), Landesparteilisten (für die Zweitstimmen) können aufgestellt werden von Parteien, die mindestens in 27 Wahlbezirken und mindestens in neun Komitaten Direktkandidaten aufstellen (Kontroverse: extremes Mehrheitswahlrechtssystem bei der Berechnung der Vergabe der Zweitstimmen-Mandate, Benachteiligung kleinerer Parteien und regionaler Bewegungen. Siehe dazu Grundsatzartikel:
Betreutes Wählen Sind in Ungarn noch freie Wahlen möglich?).

- Ungarische Staatsbürger mit Wohnsitz im Inland sind automatisch registriert, Ungarn, die zeitweise oder dauerhaft außerhalb Ungarns leben, müssen sich bis 29. März beim Notar einer Botschaft oder einem Konsulat oder einem lokalen Notar registrieren lassen und am Wahltag ebenfalls ihre Stimme in einer Botschaft oder einem Konsulat persönlich abgeben. Ungarische Staatsbürger, die nie in Ungarn gelebt haben (überwiegend ethnische Ungarn mit neuer Staatsbürgerschaft in Rumänien, Serbien, Slowakei, Ukraine) können sich bis 22. März formlos per Email an die Wahlkommission für die Zweitstimmenabgabe registrieren und bekommen dann Briefwahlunterlagen zugeschickt, die bis 15.4. in einer diplomatischen Vertretung, einem Wahllokal oder bei der Zentralen Wahlkommission eingegangen sein müssen. (Kontroverse: Ungleichbehandlung von Auslandsungarn, mangelnder Datenschutz, zahlreiche Manipulationsmöglichkeiten)

- Nichtungarische Staatsbürger, auch mit dauerhaftem Aufenthalt in Ungarn, haben, wie in fast allen anderen Ländern kein Rechts, das nationale Parlament mitzubestimmen. Bei der Wahl zum Europaparlament ist das anders, hier
Infos zur Registrierung.

- Parteien, die Direktkandidaten in allen 106 Wahlbezirken aufstellen, erhalten Wahlkampffinanzierung aus der Steuerkasse, jeder Direktkandidat zudem 1 Mio. HUF (3.300 EUR), die über eine Debitkarte abgerechnet werden. Übrigbleibende Beträge werden zurückgebucht, wer unter einem bestimmten Wähleranteil bleibt, muss alles zurückzahlen (Kontroverse: Benachteiligung kleinerer Parteien, illegale Wahlkampffinanzierung über öffentliche Ressourcen, Spenden etc. weiterhin ungeregelt)

- der offizielle Wahlkampfstart ist der 15. Februar, Mehr zu den Wahlkampfregeln (Kontroversen: TV- und Zeitungswerbung, Wahlkampfruhe, Shuttle-Dienste etc.,(
alles dazu hier im zweiten Abschnitt)

 

- bis spätetestens 30 Tage nach der Wahl muss der Präsident die konstituierende Sitzung des neugewählten Parlamentes einberufen. Dieses wählt dann den - offiziell vom Präsidenten vorzuschlagenden - Ministerpräsidenten mitsamt des von ihm vorgelegten Regierungsprogrammes. Üblicherweise zwei Wochen danach, tritt der gewählte Premier sein Amt an.

- eine "neue" Geschäftsordnung soll die Arbeit des Parlamentes "effektivieren", dabei werden verschiedene
Grundrechte des Parlamentarismus eingeschränkt. Mit 2/3-Mehrheit abgesicherte Kardinalsgesetze und die Verankerung von Tagespolitik im Kerntext der Verfassung sowie diverse Vetorechte (u.a. des Haushaltsrates) macht es neuen Mehrheiten schwer bis unmöglich, Gesetze und damit Politik zu gestalten und damit das Parlament wie seine Wahl immer überflüssiger.

Wir begleiten das Superwahljahr in Ungarn (6. April Parlament, 24. Mai EU-Parlament, Oktober Kommunalwahlen) mit einer
Themenseite sowie am Wahltag selbst mit Live-Tickern.

red.

Der Pester Lloyd bittet Sie um Unterstützung.