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(c) Pester Lloyd / 12 - 2014   WIRTSCHAFT 17.03.2014

 

Du sollst dir kein Bild machen... Absurdes "Fotografierverbot" in Ungarns neuem BGB

Seit Samstag ist
das neue Bürgerliche Gesetzbuch in Ungarn in Kraft, schon gibt es die erste Änderung. Während das Verfassungsgericht die "Kritik an Amtspersonen" gerade noch halbwegs demokratischen Gepflogenheiten angepasst hatte, besteht für Journalisten, aber formell auch für Hobbyfotografen quasi ein Fotografierverbot. Technisch gesehen müssten nämlich nun alle erkennbaren Personen vor der Aufnahme um ihre Erlaubnis gebeten werden, wozu ihnen auch der Zweck und Kontext der Aufnahme und eventueller Publizierung offenzulegen ist. In Rechtsstaaten gängig: Fotografieren im öffentlichen Raum ohne Einschränkugn erlaubt, Persönlichkeitsrechte sind bei Publikationen zu beachten, wobei für Personen von öffentlichem Interesse der Schutz geringer ist.

 

Das Justizministerium ließ wissen, dass die Gesetzesverschärfung nur eine "Anpassung an gängige Urteilspraxis" der Gerichte sei. Tatsächlich gab es vor kurzem einen Prozess, in dem der prominenteste Fidesz-Oligarch des Landes, namens Simicska, seine "Persönlichkeitsrechte" einklagte und das Gericht ihm zugestand, dass man ihn gefälligst zu fragen habe, bevor man ihn ablichtet. Diese "Lex Simicska" sei eine Schande für das Land von Joseph Pulitzer und Robert Capa, sagte die Berufsvereinigung der Presse- und Kusntfotografen. Das Justizministerium beruhigte, Touristen hätten nichts zu befürchten, sie sollten eben darauf achten, dass Unbeteiligte noch Zeit haben, aus der Szene zu gehen, bevor man abdrückt....

red

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