THEMA: WAHLEN UNGARN 2014

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(c) Pester Lloyd / 17 - 2014   NACHRICHTEN 22.04.2014

 

Gutscheine, Alkohlika, Tabakwaren, Preiskartelle: Weitere Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Ungarn

Die Europäische Kommission strengt weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn an. Eines wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkungen auf dem Gebiet von Cafeteria- und Urlaubsgutscheinen (als Lohnzusatzleistungen in Ungarn weit verbreitet), tritt in seine entscheidende Phase und landet, nach dem die Regierung sich weigerte, auf die Bedenken der Kommission einzugehen, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGh, C-179/14).

Von dort gab es kürzlich ein Urteil gegen Ungarn, da es den Datenschutzbeauftragten vor Ablauf seines Mandates ablöste.

Eine nicht rechtsverbindliche Kritik am neuen Kirchengesetz gab es vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das die Rechte von Religionsgemeinschaften, die nicht zu den "historischen Kirchen" zählen als unzulässig eingeschränkt einschätzte.

Wiederum der EuGH beanstandete die Steuerbefreiung auf privat gebrannten Alkohol als Bruch von Gemeinschaftsrecht.

 

Selbiges sieht man in drei weiteren anhängigen Verfahren: zum Einen müsse sich Ungarn bei kommerziell erzeugtem Alkohol für einen Steuersatz entscheiden und könne nicht, je nach Art des Getränkes, unterschiedliche Sätze verlangen, die wiederum vor allem gegen ausländische Erzeuger gerichtet sind. Ein anderes Verfahren behandelt die Einschränkung der Kompetenzen des nationalen Wettbewerbs- und Kartellamtes GVH, durch die staatlich sanktionierte Preis- und Handelskartelle ermöglicht werden und z.B. bei Melonen auch schon umgesetzt wurden. Weiteren Streit gibt es bei Verkaufsbeschränkungen von Tabakwaren, die zu einem bestimmten Steuersatz versteuert wurden, bei einer Steueränderung aber nachversteuert werden müssen bzw. nicht mehr verkauft werden durften. Unzulässig lautet auch hier die Meinung der Kommission. Die Regierung hat jeweils einige Monate Zeit, den Forderungen aus Brüssel nachzukommen, bevor das Gericht angerufen wird und z.T. hohe Geldstrafen drohen.

red.

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