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(c) Pester Lloyd / 20 - 2014 NACHRICHTEN 12.05.2014
Initiatoren von AKW-Referendum in Ungarn ziehen nach Höchstrichter-Urteil vor Verfassungsgericht
Die Initiatoren eines bindenden Referendums über den Ausbau der Kernenergie in Ungarn durch die Aufnahme weiterer öffentlicher Schulden wollen sich nicht mit dem Urteil des Obersten Gerichtes abfinden, dass vergangene Woche die von der linksliberalen Partei "Gemeinsam 2014 - Dialog für Ungarn" von Ex-Premier Bajnai eingebrachte Fragestellung als "verfassungswidrig" einstufte, da sie an "internationalen Vereinbarungen" rüttle, was nach Verfassung nicht statthaft ist. Da das Abkommen zwischen der ungarischen und der russischen Regierung jedoch weder ratifiziert ist, noch die Fragestellung sich auf dieses - sondern lediglich auf die Finanzierungsart - bezieht, halten die Initiatoren den Spruch der Kurie für eine Fehlinterpretation, weshalb das Verfassungsgericht selbst überprüfen soll, ob die entsprechende Bestimmung des Grundgesetzes hier überhaupt zur Anwendung kommt oder nicht.
Kreditbedingungen: Regierung hat bei Atomdeal mit Russland gelogen
red.
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