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(c) Pester Lloyd / 21 - 2014   WIRTSCHAFT 21.05.2014

 

Neues vom Bodengesetz: Ministerium wegen Geschäftsschädigung von Biobauern verurteilt, Gericht erzwingt Offenlegung von Landvergabe-Akten

Die Biobauern von Kishantos, die vom "Nationalen Bodenfonds" und unter Maßgabe des neuen "Bodengesetzes" um ihren in 15 Jahren aufgebauten Besitz gebracht worden sind, damit lokale Fidesz-Strukturen ihre feudalen Konzepte umsetzen können, haben einen weiteren Etappenerfolg erzielt. Nachdem ein Gericht bereits feststellte, dass der Einsatz von privaten Sicherheitsfirmen, samt Zerstörung der Aussaat und Blockade von Hof und Maschienen seitens der neuen Pächter wegen des anhängigen Rechtsstreits gesetzeswidrig war, muss sich nun auch das Landwirtschaftsministerium vom Gericht eine Verurteilung wegen Geschäftsschädigung angedeihen lassen.

Am Montag hat das zuständige Budapester Gericht den Klägern vom Biohof Recht gegeben und erstinstanzlich festgestellt, dass das Landwirtschaftsministerium u.a. durch die Behauptung, die Kooperative sei mit ihren Pachtzahlungen in Verzug, systematische Rufschädigung (Geschäftsschädigung) begangen. Richtig war, dass die Kooperative die Zahlung von Strafen verweigerte, weil gegen diese Einsprüche eingeleut wurden. Auch die von einem Staatssekretär in einem Zeitungsinterview gemachte Behauptung, Kishantos wäre trotz Fördergeldern "vertraglichen Verpflichtungen" nicht nachgekommen und habe somit "den Staat geschädigt" seien falsch. Ebenso die Behauptung, das Ministerium hätte einen Rechtsstreit darüber gewonnen. Das Ministerium wurde zur Unterlassung verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, eröffnet das den Biobauern die Möglichkeit auf Schadensersatz zu klagen.

Die Klärung der Rechmäßigkeit der Ausschreibung des Bodenfonds ist nach wie vor in der rechtlichen Schwebe. Trotz vielfältiger Unterstützung u.a. durch NGO´s wie Greenpeace, Bioverbänden und Oppositionsparteien stehen die Chancen eher schlecht, dass die Kooperative auf ihrem Land bleiben kann. Mehr zum Thema in diesem Beitrag.

In einem weiteren Urteil, wurde der Klage von Politikern der Oppositionspartei "Gemeinsam 2014 - Dialog für Ungarn" stattgegeben, die auf Herausgabe von Unterlagen zur Vergabe von Agrarflächen über Ausschreibungen des Nationalen Bodenfonds nach dem Informationsfreiheitsgesetz drängten und die ihnen von der Behörde mit dem Verweis auf "Geschäftsgeheimnisse" und "obsessive Anfragepraxis, die die Arbeit der Behörde behindert" habe, verwehrt worden war.

 

Dabei geht es um rund 200 Ausschreibungen seit 2012, bei denen überwiegend Fidesz-Funktionäre und -Günstlinge zu Lasten von eingesessenen Betrieben und Bauern zum Zuge kam. Die Dokumente, so Parteisprecherin Rebeka Szabó, sollen demnächst ins Internet gestellt werden. Der Prozess dauerte fast zwei Jahre. Für Szabó könnte damit endliche eine Präzedenz geschaffen sein, um künftig alle Ausschreibungen transparent zu machen. In der bisherigen Praxis wurden selbst die Ausschreibungen selbst nur einem "eingeladenen" Kreis von potentiellen Pächtern zugänglich gemacht, die daraufhin geschlossenen Verträge sowie die Bewertungskriterien blieben generell unter Verschluss. Im Rahmen dieser Vorgänge werden derzeit auch Unterschriftenfälschungen untersucht.

Das Informationsfreiheitsgesetz wurde im Zuge der ebenso einseitigen Vergabe der Tabakhandelslizenzen auf Initiative von Orbáns Amtsleiter Lázár stark eingeschränkt. Weitere Restriktionen sind nach diesem Urteil wahrscheinlich.

Mehr zu Kishantos:

red

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