THEMA: WAHLEN UNGARN 2014

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(c) Pester Lloyd / 22 - 2014 NACHRICHTEN 29.05.2014

 

Vorzeitige Ablösung des Obersten Richters in Ungarn gegen die Europäische Menschenrechtskonvention

Am Dienstag erkannte der Straßburger Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die vorzeitige Abberufung des einstigen Obersten Richters von Ungarn als Verstoß gegen Artikel 6, Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Stellung von Richtern sowie Artikel 10 bezüglich der Meinungsfreiheit.

Der Vorsitzende, des bei Inkraftreten der neuen Verfassung am 1. Januar 2012 in "Kurie" umgewandelten Obersten Gerichtshofes, András Baka, wurde drei Jahre vor Ablauf seiner Amtszeit abberufen, was damals mit der Überschreitung der Altersgrenze im Verlauf der kommenden fünfjährigen Amtszeit begründet wurde, wie sie im neuen Grundgesetz festgeschrieben wurde. Der Europäische Gerichtshof sieht darin eine Verhinderung des Zugangs zum Gericht für einen ernannten Richter, durch die Aufnahme dieser Maßnahme in die neue Verfassung, sei zudem jede rechtliche Behandlung dieses Vorgehens verhindert worden. Der Staat habe damit seine Kompetenzen überschritten und die Unabhängigkeit des Obersten Gerichtes unzulässig eingeschränkt.

 

Das Gericht, dem sich Ungarn durch Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention unterworfen hat, erkannte zudem dessen öffentlich geäußerte Kritik an der Justizreform und der Regierungspolitik als Entlassungsgrund, was Signalwirkung mit Hinblich auf die Einschränkung der Meinungsfreiheit ausübe. - Die ungarische Regierung will "angemessen auf das Urteil" reagieren, lehnte es aber gleichzeitig als "sachfern" und "vorurteilsbehaftet" ab. Konsequenzen gibt es vorerst keine, das Gericht könnte Ungarn in einem Anschlussverfahren jedoch noch Kompensationszahlungen an Baka aufbrummen.

red.

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