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(c) Pester Lloyd / 50 - 2014   NACHRICHTEN   09.12.2014

 

Nach Orbán-Ultimatum: Chefin des ungarischen Finanzamtes verklagt US-Gesandten

Die im Kreuzfeuer von Korruptionsvorwürfen stehende und deswegen mit einem US-Einreiseverbot belegte Chefin des ungarischen Zoll- und Finanzamtes NAV, Ildikó Vida, hat am Donnerstag den US-Gesandten und derzeit höchsten Vertreter der USA in Ungarn, André Goodfriend wegen Verleumdung verklagt. Das teilte ihr Rechtsanwalt, Barnabás Futó (Foto), den Medien mit.

Vida folgt damit einem
öffentlich vorgetragenen Ultimatum von Ministerpräsident Orbán (darin auch alle weiterführenden Links) vom Montag, der ihr im Parlament mit Entlassung gedroht hatte, wenn sie nicht vor Gericht geht, um die Vorwürfe klären zu lassen.

Die Staatsanwaltschaft kann allerdings keine Ermittlungen einleiten und müsste das Begehren abweisen, da Goodfriend diplomatische Immunität genießt. Die ungarische Regierungsseite forderte ihn auf, auf diese zu verzichten bzw. die USA, ihm diese zu entziehen, um ein Verfahren möglich zu machen.

Dass dies geschieht, gilt jedoch als sehr unwahrscheinlich. Denn das Einreiseverbot beruht auf einem US-Präsidentendekret, ist also eine souveräne Maßnahme eines Staates gegen eine Person und bedarf nach US-Recht keiner Begründung. Schon gar nicht ist der Gesandte rechtlich dafür verantwortlich.

Allerdings hatte Goodfriend in einem Fernsehinterview behauptet, dass es "konkrete Beweise für die persönliche Involvierung" von Vida "in Korruption" gäbe. Vida hätte, so die Auskunft Goodfriends die Möglichkeit, ein Visa zu beantragen. Sollte dieses abgelehnt werden, würden ihr dafür auch Gründe mitgeteilt. Außerdem stünde ihr der Rechtsweg in den USA offen.

Die von Premier Orbán erzwungene Klage ist - aufgrund der Aussichtslosigkeit des Unterfangens - als rein taktischer Schachzug der ungarischen Seite zu sehen, die USA den schwarzen Peter der "unbegründeten Beschuldigung" zuzuschieben, ohne selbst Ermittlungen gegen die vorgebrachten Sachverhalte einleiten zu müssen, wonach - aufgrund des begründeten Anfangsverdachtes - die Staatsanwaltschaft eines Rechtsstaates verpflichtet wäre.

 

Dieser besteht indes nicht nur aus den allgemein gehaltenen Vorhaltungen der US-Botschaft, die von Orbán als wertloser "Fetzen" eingestuft wurde, sondern auch aus Anwürfen von in Ungarn tätigen US-Unternehmen sowie aus Unterlagen, die ei Ex-NAV-Inspektor vor einem Jahr übergab. Dabei geht es um - mutmaßlichen - systematischen und amtsmissbräuchlich begünstigten Steuerbetrug durch Mehrwertsteuerkarusselle, bevorzugte Behandlung bzw. Erpressung von Unternehmen. Ermittlungen hierzu werden bis heute unterdrückt, der Whistleblower wurde hingegen systematisch kriminalisiert. Das Finanzamt hat sich mit einer "internen Untersuchung" selbst entlastet.

red.

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