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(c) Pester Lloyd / 10 - 2015    WIRTSCHAFT      02.03.2015

 

Steuer auf privat gebrannten Pálinka: EU startet Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn

10palinka (Andere)
Die Regeln in der EU für die steuerliche Begünstigung der Alkoholerzeugung für den privaten Bedarf ist eindeutig und lautet, dass die Steuer mindestens die Hälfte des üblichen Satzes für gewerbliche Erzeuger betragen muss. Nach langem Hin und Her hatte Ungarn - zumindest in Brüssel - sein O.K. dazu gegeben und damit signalisiert die als "nationales Erbe" behauptete Steuerbefreiung für bis zu 50 Liter Pálinka von bis zu 86% Alkohol - oder ein Äquivalent dazu - pro Haushalt aufzuheben. Doch sie setzte die Vorgabe nicht um, sondern erhob eine symbolische Steuer von 1000 Forint (3,20 EUR) pro Jahr und privater Brennanlage.

Die EU-Kommission hat daher nun ein formales Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das, sollte die Regierung nicht einlenken, zu einem hohen Bußgeld führen kann. 

Hintergrund:

"Angriff auf unsere Kultur": EU will steuerfreien Pálinka in Ungarn verbieten
http://www.pesterlloyd.net/html/1407biszumletztentropfen.html

Foto: Premier Orbán zwitschert einen mit seinem Schwiegersohn.

red.
 

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