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(c) Pester Lloyd / 18 - 2015 NACHRICHTEN 30.04.2015
Zulassung von Notaren: EU verklagt Ungarn wegen Diskriminierung von EU-Bürgern
Die Europäische Kommission verklagt Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof wegen dessen Weigerung, Bewerbern aus anderen EU-Staaten die Zulassung zur Tätigkeit eines öffentlichen Notars zu gewähren. Budapest besteht darauf, dass nur ungarische Staatsbürger als Notare tätig werden dürfen, was aus Sicht der Kommission einen Verstoß gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie das Antidiskriminierungsgebot, also Grundpfeiler des europäischen Binnenmarktes darstelle.
Die EU hatte bereits in gleicher Sache Verfahren gegen Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Luxemburg, Österreich und Niederlande durchgeführt bzw. eingeleitet, die sich letztlich den EU-Regularien beugten und die nationale Gesetzgebung entsprechend anpassten. Ungarn hingegen, so die Kommission, verweigert sich weiterhin. Die Begründung aus Budapest: "ein öffentlicher Notar würde hoheitliche Aufgaben wahrnehmen", lässt Brüssel nicht gelten. Die Aufgaben eines Notars seien nicht amtlicher Natur, sondern nur amtlich unterstützender, in etwa vergleichbar mit der eines Rechtsanwaltes. Dieser bräuchte zwar auch eine ungarische Zulassung, seine von der ungarischen abweichende EU-Staatsbürgerschaft sei aber kein Hinderungsgrund.
Weitere aktuelle Streitfälle EU-Ungarn hier und hier sowie ein aktueller Fall vor dem EGMR hier.
red.
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