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(c) Pester Lloyd / 23 - 2015   NACHRICHTEN    05.06.2015

 

Gesperrte EU-Gelder: Lázár verhandelte in Brüssel über Modi und Bußgeldhöhe

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Orbáns Amtschef, Minister Lázár hat angekündigt, dass er noch im Juni die "meisten offenen Finanzierungsfälle" mit der EU-Kommission klären will. Am Mittwoch traf er sich damit mit Walter Deffaa, dem für die Regionalpolitik zuständigen Generaldirektor bei der Kommission, die in fünf Förderbereichen Mittel für Ungarn in Höhe von rund 2,2 Mrd. EUR eingefroren hat. Warum, das können Sie hier nachlesen.

Lázár behauptet nun, dass "die Regierung bereit ist, die Vorgaben der Kommission zu akzeptieren, die sicherstellen, dass die Gelder an die Staatskasse überwiesen werden". Auf eine Frage antwortete er, dass Ungarn kein Liquiditätsengpass habe, selbst das Fehlen der o.g. Summe würde den Druck auf den Haushalt nicht erhöhen (Ungarns BIP besteht zu rund 10% aus direkten EU-Mitteln).

 

Die Oppositionspartei DK will darin erkennen, dass die "Regierung in Brüssel kapitulieren musste" und ihre "unkontrollierbare Misswirtschaft" und die "Regierungskorruption" zu einer "Milliardenstrafe" führen wird, die alle Ungarn tragen müssten. (Tatsächlich werden die beanstandeten Projekte meist mit einem pauschalen Strafabzug belegt und dann wieder freigegeben, wobei die einbehaltenen Gelder über andere Projekte durch das Land erneut abgerufen werden können. Bei Ungarn überlegt die Kommission aufgrund der Vielzahl der Fälle und Komplexitität der Beanstandungen schon eine Straf-Flatrate)

Darauf wollte Lázár nicht eingehen, viel lieber sprach er über den
"Fall" Altus, er habe in Brüssel weiterhin klar gemacht, dass es für die Regierung "inakzeptabel ist", dass die Firma eines früheren Premiers und heutigen Oppositionsparteiführers (DK) einen 5 Mio. EUR-Vertrag mit der EU abschließt, um "Ungarns EU-Mittel zu beeinflussen". Sein Gesprächspartner ließ ihn mit Hinweis auf die Regularien und Verfahren abblitzen, Lázár wiederholte den Spruch Orbáns, der die Altus-Verträge als "illegale Parteienfinanzierung" einstufte, wogegen die DK Klage ankündigte.


red.

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