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(c) Pester Lloyd / 23 - 2015   WIRTSCHAFT    05.06.2015

 

Verfassungsgericht beanstandet Gesetz zur Aneignung der Nationalparks in Ungarn nur teilweise

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Das ungarische Verfassungsgericht hat, auf Antrag von Staatspräsident Áder, eine Prüfung jener Gesetzänderung vorgenommen, welche das Recht der Bewirtschaftung und Verwaltung von rund 300.000 Hektar  Nationalparks von den Nationalparkverwaltungen an den Staatlichen Bondefonds übergeben soll. Dieser ist jedoch nicht mit Umweltschutz, sondern mit der Verpachtung für kommerzielle Zwecke zum Wohle der Staatskasse betraut, fungiert vor allem aber als Versorgungsinstitut für Fidesz-Günstlinge (EU-Agrarsubventionen).

Nach massiven Protesten aus dem In- und Ausland und schweren Zweifeln auch in Teilen der Regierungspartei, versagte Áder dem Gesetz zunächst die Unterschrift. Die Fidesz-Fraktion hatte zudem versucht, die Änderung dieses Kardinalsgesetzes, für die eigentlich eine 2/3-Mehrheit nötig wäre, durch marginale Anpassungen mit einer einfachen, absoluten Mehrheit zu absolvieren.

Das Verfassungsgericht stellte nun zwar fest, dass dieses Vorgehen verfassungswidrig war, konnte aber an der Übertragung des "Rechte der Beendigung von Pachtverträgen und Mietrechen" durch den Bodenfonds nichts Unrechtes erkennen (weil es als Kardinalsgesetz bereits Teil der Verfassung ist, nur noch nicht auf Nationalparkas ausgeweitet wurde). Anstoß nahmen die Verfassungsrichter jedoch an einem Passus, der der kommerziellen Nutzung Priorität über die Erhaltung des Naturschutzstatus` einräumen würde.

Was bedeutet die Entscheidung? Fidesz muss und wird das Gesetz mit einer sog. einfachen 2/3-Mehrheit (der anwesenden Parlamentarier) durchbringen, um es verfassungskonform zu machen. Den zweiten Einwand kann man mit einer Anpassung der Formulierung befriedigen, das Gesetz kann dann wirksam werden, ohne, dass sich einer Substanz etwas geändert hat. Immerhin unterstehen sowohl die Nationalparks wie der Bodenfonds formal dem Minister für Landwirtschaft, der auch das obige Gesetz ausarbeiten ließ.

 

Opposition und Umweltschützer begrüßten das Urteil dennoch, die Richter hätten den Versuch der Regierung gestoppt, Naturschutzgebiete zu Partei-Zahlstellen umzuwandeln, so die MSZP. "Együtt" empfahl der Regierung, einfach die Finger von den Nationalparks zu lassen. "Dialog für Ungarn" findet es schockierend, dass ein solcher Entwurf durch alle legislativen und administrativen Ebenen wandern konnte und erst beim Verfassungsgericht hängen blieb, die LMP (Grün-Nationale) sieht sich darin bestätigt, dass die Regierung versucht hat, die "Naturhabitate des Landes grundlegend zu gefährden". Drei Umwelverbände (Ornithologen-Verband, Nationale Naturscuhtzvereinigung und WWF) haben nun "neue Hoffnung", dass die Regierung die Entscheidung der Richter "respektiere" und weitere Planungen unterlasse, die die Position der Nationalparkleitungen schwächen.

Chronologie:

Fidesz-Puszta: Bodenfonds soll Zugriff auf Naturschutzgebiete in Ungarn erhalten
http://www.pesterlloyd.net/html/1512bodenfondsnationalparks.html

Verwählt: Kommerzialisierung von Nationalparks gescheitert - vorerst
http://www.pesterlloyd.net/html/1516nationalparkunfall.html

Unkontrollierbarer Zugriff: Nationalparks in Ungarn in höchster Gefahr
http://www.pesterlloyd.net/html/1518nationalparks.html

"Kaum Änderungen": Nationalparks auf Gnade des Bodenfonds angewiesen, Minister beschwichtigt
http://www.pesterlloyd.net/html/1518mfazeaksberuhigt.html

Ungarns Präsident verweigert vorerst Beschlagnahme der Nationalparks
http://www.pesterlloyd.net/html/1520adernationalparks.html


red.

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