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(c) Pester Lloyd / 26 - 2015   POLITIK     22.06.2015

 

40 Jahre Haft zu wenig: Ungarische Regierung polemsiert gegen Oberstes Gericht

Ungarns Oberstes Gericht, die Kurie, hat in einem Revisionsverfahren eine "echte lebenslange Haftstrafe" in vierzig Jahre Haft umgewandelt. Dabei ging es um den Fall eines Doppelmörders, der vor Jahren einen Raubmord an einem Rentnerehepaar verübte und dabei seine Opfer bestialisch zu Tode folterte. Die Politik will das Urteil nicht akzeptieren.

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Das Oberste Gericht versuchte mit seinem Urteil einen Kompromiss herzustellen zwischen dem ungarischen Strafrecht, das seit einer Reform wieder eine "echte" lebenslange Strafe ohne Aussicht auf Entlassung ermöglicht und der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der auch Ungarn unterliegt, das zumindest eine Haftprüfung nach 25 Jahren vorsieht, bei der zu überprüfen ist, ob die einstigen Haftgründe bzw. eine weitere Gefährung der Gesellschaft noch gegeben sind.

Diese Regelung schließt eine weitere Verwahrung, auch bis ans Lebensende ausdrücklich nicht aus, will aber verhindern, dass mit dem lebenslangen, ungeprüften Wegsperren von Menschen Missbrauch betrieben werden kann, fußend auch auf dem humanistischen Grundsatz, der jedem Menschen die grundsätzliche Fähigkeit der Veränderung zugesteht.

 

Die - auch im Hinblick auf die erstarkende rechtsextreme Opposition - auf deftige Law-an-Order-Sprüche spezialisierte Orbán-Regierung "kann das Urteil nicht akzeptieren". Der Todesstrafenbefürworter, Kanzler Lázár, sagte öffentlich, dass "wir dieses Urteil nicht hinnehmen werden." Es ist nicht das erste Mal, dass er - aber auch Orbán selbst - Gerichtsurteile als "falsch" bezeichneten und feststellten, dass das "Gerechtigkeitsempfinden des Volkes über das Recht" zu stellen sei. Er werde "nicht zulassen, dass ein Krimineller freigelassen wird", die Gerichtsentscheidung gehe, so Lázár, "gegen unser Strafrecht", - so als wären Gerichte dazu verpflichtet, stets die mögliche Höchststrafe zu verhängen. Orbán hätte den Justizminister "angewiesen, sich mit der Kurie (Oberstes Gericht) in der Sache zu besprechen."

red.

 


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