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(c) Pester Lloyd / 36 - 2015   WIRTSCHAFT    31.08.2015

 

Bauernland in Fidesz-Hand: Ungarischer Staat will ein Drittel seiner Agrarflächen verkaufen

Wie bereits Mitte Juli gemeldet, soll das als "unverkäuflich" deklarierte staatliche Agraland unter der Ägide des Nationalen Bodenfnds teilweise privatisiert werden. Bis zu 380.000 Hektar, somit rund ein Drittel des gesamten Bestandes soll an "Bauern, die ihre Felder selbst bewirtschaften", verkauft werden, derzeit also Pächter sind. Doch viele davon sind vor allem: Fidesz-Kader und deren Günstlinge.
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Landwirtschaftsminister Fazekas wurde vom Kabinett dieser Tage mit der Ausarbeitung der Details und der entsprechenden Gesetze betraut. Orbáns Kanzler Lázár versuchte den versammelten Journalisten die Sache am vergangenen Donnerstag schlüssig zu erläutern. "Strikte Regeln" sollen verhindern, dass die Flächen an "Spekulanten oder Ausländer" geraten können, auch seien die
bereits beäugten Naturschutzgebiete von den Verkäufen ausgenommen. Mit der Möglichkeit des Kaufs sollten Erzeuger Planungssicherheit und Motivation bekommen und auch materielle Sicherheit, so soll die kleinteilige Landwirtschaft gefördert werden.

Betroffene, Experten und Medien hegen weite Zweifel an den Beweggründen. Wenn, wie Lázár sagt, die Bewirtschafter der Flächen den Vorzug bekommen sollen, wieso werden die Flächen dann, wie geplant, versteigert? Vielmehr wird vermutet, dass diejenigen Neu-Pächter der vergangenen Jahren - immerhin gingen zwei Drittel der neu verpachteten Flächen an Fidesz-Günstlinge und deren Netzwerke (auch
Genosse Lázár ist ganz vorn mit dabei) - nun dauerhaft Zugriff auf die Flächen und die damit verbundenen EU-Agrarsubventionen, aber auch nationale Förderprogramme bekommen sollen - wohl auch als Altersabsicherung für einen möglichen Machtwechsel.

 

Immerhin muss für den Verkauf von staatlichem Agraland wieder einmal die Verfassung geändert werden. Lázár erklärte, dass Flächen bis 3 Hektar innerhalb von "Einladungsauktionen", Flächen darüber in öffentlichen Versteigerungen unter den Hammer kommen sollen. Der Rufpreis soll grundsätzlich 10% über dem "Marktwert" liegen. Wird dieser Mindestpreis nicht erreicht, findet kein Verkauf statt. Die Obergrenze pro Nase liege bei 300 Hektar und es gibt ein 20jähriges Weiterverkaufsverbot - den Staat als Rückkäufer ausgenommen. Bauern, die seit mindestens 3 Jahren auf dem Land arbeiten (was immer damit gemeint ist, schließlich lassen viele Neueigentümer die Altpächter einfach als "Leibeigene" auf ihrem ehemaligen Land weiterarbeiten, sind aber offiziell die Bewirtschafter), sollen ein Vorkaufsrecht erhalten, die Entwicklungsbank soll zinsbegünstigte Kredite locker machen.

Wichtige Teile des neuen Bodengesetzes in Ungarn sind Bestandteil von EU-Ermittlungen.
Hier mehr dazu. Auch der jetzt wiederholte Ausschluss von EU-Ausländern aus Bieterverfahren stellt eine Diskriminierung dar, schon jetzt gilt eine Erwerbsgrenze von 1 Hektar im Privatgeschäft.

red.

 



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