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(c) Pester Lloyd / 39 - 2016 NACHRICHTEN 29.09.2016
Klubrádíó: Ungarische Medienbehörde muss Gebühren zurückerstatten
Demo für den Erhalt des Klubrádió, hier im Jahre 2012 in Budapest
Erinnern Sie sich noch an den für den Niedergang der Medienfreiheit in Ungarn emblematischen Fall Klubrádío? (Hier mehr) Die Kurie, Ungarns Oberster Gerichtshof, hat in einem Berufungsentscheid die nationale Medienbehörde, NMHH, die u.a. auch für die Vergabe von Radiofrequenzen zuständig ist, nun zur Zahlung von 103 Mio. Forint, ca. 330.000 EUR an Klubrádío verurteilt.
Dabei handelt es sich um die verzinste Rückzahlung von Frequenzgebühren, die man von dem Sender für den Raum Budapest kassiert hatte, ohne ihm die entsprechenden Reichweiten zu überlassen. Stattdessen zog das NMHH durch alle Instanzen, um mit teils haarsträubenden Argumenten die Frequenzvergabe an den offen orbánkritischen Sender zu verhindern. Nach der Niederlage wandte sich wiederum Klubrádío mit einer Zivilklage an die Gerichte und forderte Kompensationszahlungen in Höhe von 1,4 Mrd. Forint (ca. 4 Mio. EUR), was dem entstandenen wirtschaftlichen Schaden des seit sechs Jahren gehenden Kampfes entspräche, einschließlich der Ausfälle durch den fehlenden Zugang zum Rundfunkmarkt.
Die Kurie sprach dem Sender also letztlich rund 8% der geforderten Summe zu. Das NMHH muss weitere 2 Mio. Forint (6.000 EUR!) Schmerzensgeld für die Rufschädigung des Senders berappen.
red.
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