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(c) Pester Lloyd / 42 - 2016    POLITIK     18.10.2016

Stiften gehen: Die ungarische Regierung erlaubt sich wieder Öffentliche Stiftungen

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Passend zur jüngst im Eilgesetz beschlossenen Anonymisierung von steuerlichen Spenden, hat die Regierung - bereits am 11. Oktober - ein Gesetz beschließen lassen, das es der Regierung wieder erlaubt, selbst Stiftungen zu gründen. Ein solches Gesetz der Öffentlichen Stiftungen wurde von der gleichen Regierung 2010 mit der Begründung aufgehoben, weil es die Basis für Korruption, Untreue und Machtmissbrauch der Vorgänger-Regierungen dargestellt hätte.

 

Besonders beängstigend finden Kritiker, dass weder die Höhe des Stiftungskapitals, noch die Quellen dafür, noch die Stiftungszwecke irgendwie eingegrenzt worden sind. Das würde ungeahnte Möglichkeiten eröffnen, unter allen möglichen Vorwänden gesellschaftlich relevanter Tätigkeiten, öffentliche Mittel aus dem Budget-Kreislauf umzuleiten und intransparent zu machen. Auch ist völlig unklar, ob Regierungsmitglieder selbst als Stiftungsräte etc. eingesetzt werden können. Das Gesetz wurde von Orbáns rechter Hand Lázár und dem KDNP-Juniorpartner-Chef Semjén gemeinsam eingebracht.

Orbán verfügt, über einen Ex-Minister, bereits über eine mit Millionen ausgestattete Stiftung (Fluchtmillionen?) in den USA.
Mehr dazu .

Die unter der Führung des Orbán-Getreuen betriebene Nationalbank MNB geriet wegen mit
Abermillionen öffentlicher Gelder ausgestatteten Stiftungen in die Schlagzeilen

red.

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