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(c) Pester Lloyd / 45 - 2016    NACHRICHTEN     09.11.2016

Europäischer Gerichtshof: Ungarn verletzte Rechte von Abgeordneten

45szanyi
Die Bestrafung des MSZP-Abgeordneten Tibor Szanyi im März 2013 durch den Fidesz-Parlamentspräsidenten war eine Verletzung der Abgeordnetenrechte. Das stellte der Europäische Gerichtshof fest und verlangt von Ungarn eine "immaterielle Wiedergutmachung", sprich eine Entschuldigung seitens des Parlamentspäsidiums sowie die Rückzahlung der Strafe nebst 2.650.- EUR Gerichtskosten. Szanyi, in der Vorgängerregierung verteidigungsminister, war nach dem Zeigen des Stinkefingers in Richtung der Jobbik-Fraktion nach einer von dort erschallten rassistischen Beschimpfung mit einer Strafe von 430.- EUR, rund einem Drittel eines monatlichen Abgeordnetengehalts belegt worden. Parlamentspräsident Kövér lehnt das Urteil ab. Szanyis Verhalten habe die Würde des Parlaments verletzt. Zum Rassismus Jobbiks kam kein Wort.

Kövér hat seitdem mehrere oppositionelle Abgeordnete mit Geldstrafen wegen "unwürdigen" Verhaltens belegt, einige von Sitzungen ausgeschlossen sowie mehreren oppositionellen Pressevertretern die Akkreditierung entzogen.

red.

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