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(c) Pester Lloyd / 15 - 2017    NACHRICHTEN      10.04.2017

Anwälte als Manager: "Lex Rogán" hebt Interessenskonflikte für Rechtsanwälte in Ungarn auf

Eine kleine Änderung am Zulassungsrecht für Rechtsanwälte in Ungarn kommt offenbar einem engen Geschäftspartner von Minister Antal Rogán zu Gute. Der Rechtsanwalt Balázs Kertész, der als Strohmann für die Geschäftsinteressen des Orbán-Günstlings Rogán gilt (Alles dazu in diesem Beitrag), musste im Vorjahr von einer Geschäftsführerposition zurücktreten, nachdem Recherchen des Portals index.hu die bis dato illegale Doppelrolle des niedergelassenen Rechtsanwalts offenlegten. Im aktuellen Gesetz, das seit 1998 gilt, ist es zugelassenen Rechtsanwälten strikt untersagt, gleichzeitig geschäftliche Positionen außerhalb ihres Rechtsanwaltbüros wahrzunehmen.

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Die jetzt vorgelegte Gesetzesänderung würde gleich zwei Schlupflöcher schaffen. Danach dürften lizensierte Rechtsanwälte in Zukunft Vorstands- oder Aufsichtsratspositionen übernehmen, wenn sie sich dafür nicht bezahlen lassen. Außerdem dürften sie auch "sonstige Managemenpositionen" übernehmen und dadurch auch ein zusätzliches Gehalt beziehen. Das Gesetz lässt offen, ob die Wahrnehmung von rechtlichen Interessen des Unternehmens, für das ein Anwalt in Zweitposition tätig ist, ausgeschlossen sind, - damit wird der Interessenskonflikt also legalisiert, so wie man es vor geraumer Zeit bereits für gewählte Abgeordnete und die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an familiennahe Unternehmen und Angehörige gemacht hat.

 

Entsprechend außer sich ist die Opposition. Der LMP-Gründer András Schiffer, selbst Anwalt spricht von einem verlogenen und widersprüchlichen Gesetz. Auf der einen Seite würde es zulassen, dass Anwälte in Vorständen von GmbH oder anderen Kaptialgesellschaften sitzen, zugleich aber bestraft werden, wenn sie einer kleinen, privaten Personengesellschaft vorstünden. Es sei offensichtlich, dass das Gesetz auf Rogáns Geschäftsfreund zugeschnitten ist.

Der Chef der Budapester Anwaltskammer, László Réti (ein Orbán-Kumpel) pries das Gesetz als Erleichterung, da es viele Vereinfachungen bei der Zulassung, bei der Honorarberechnung und beim Schutz der Mandanten beinhalte, merkte aber an, dass die Idee zur Aufhebung des Interessenskonfliktes nicht aus seiner Kammer gekommen sei.

red.


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