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(c) Pester Lloyd / 17 - 2017    WIRTSCHAFT      24.04.2017

Neues Arbeitsrecht in Ungarn: Zwei Jahre lang Doppelschichten an sechs Tagen möglich

Der Wirtschaftsausschuss des ungarischen Parlamentes hat eine Modifikation des Arbeitsrechtes zur Abstimmung vorgelegt, das Arbeitgebern fast unbegrenzte "Flexibilität" bei der Ausdehnung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter gibt.

1717arbeitsrechtBis dato galt, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten darf - auf den Durchschnitt eines Jahres berechnet (was also im Extremfall ein halbes Jahr Halbtagsarbeit, das andere halbe Jahr aber Eineinhalbfachschichten an sechs Tagen bedeuten konnte). Damit konnten durch die Firmen bereits recht gut saisonale oder konjunkturelle Schwankungen in den Produktionsabläufen gesteuert werden.

Doch das Fidesz-geführte Parlamentskomitee unter Leitung von Erik Bánki befand, jener Bánki, dessen Frau gerade Millionen EU-Agrarsubventionen kassierte, ohne je ihren Fuß auf freuchte Erde gesetzt zu haben, dass es "auch im Interesse der Arbeitnehmer und der Sicherheit ihrer Arbeitsplätze sei", diese Spanne noch weiter auszudehnen, nun auf ganze drei Jahre. So würde die "Produktion besser planbar und das Humankapital effektiv nutzbar."

Das bedeutet nichts weiter als, dass Unternehmen ihre Arbeiter praktisch solange ausbluten können, bis diese von selbst aufgeben, um so den Zeit- oder Geldausgleich von Überstunden zu vermeiden, denn Doppelschichten an sechs Tagen über zwei Jahre, die so nun möglich werden, hält kein normaler Arbeiter durch, zumal es keine absolute Obergrenze für die Wochenarbeitszeit mehr gibt.

Das Komitee argumentiert, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglichst "flexible" betriebliche Vereinbarungen über die Arbeitszeitregelungen treffen sollten, um Konflikte zu vermeiden. Das ist zwar nett gemeint, im Konfliktfall aber greift die gesetzliche Regelung und gibt dem Arbeitgeber das letzte Wort, sollten sich die Arbeiter quer stellen.

 

Diese Arbeitszeitregelungen schwächen also die Rechte der Arbeiter weiter, die seit dem neuen Arbeitsrecht 2012 ohnehin die rückschrittlichsten in der gesamten EU sind, - auch Dank des Versagens einer zersplitterten, unfähigen und teilweise korrupten Gewerkschaftslandschaft. Die jetzige Verschärfung dürfte außerdem ein weiteres Zugeständnis für die von der Regierung mehr oder weniger aufoktroyierten Gehaltserhöungen für Unternehmen sein, für diese aber bereits mit Nachlässen bei den arbeitgeberseitigen Lohnnebenkosten entschädigt wurden.

Die Opposition spricht von einem "sklavischen Arbeitsrecht", das den Arbeiter seinem Dienstgeber zur Gänze ausliefert und inhuman sei. Die Regierung brauche sich dann nicht wundern, wenn der Fachkräftemangel trotz Gehaltserhöhungen sich verschärfe, weil die gut Qualifizierten und flexiblen Fachkräfte sich nicht dieser Sklavenhalterei unterwerfen werden, sondern ihr Wohl im Westen suchen, wo Arbeitnehmerrechte existieren, die - trotz aller plausibler Kritik - im Vergleich mit Ungarn diesen Namen noch verdienen.

red.


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