Hauptmenü

 

Unabhängiger Journalismus braucht die Hilfe seiner Leserinnen und Leser! - Was wir beim PESTER LLOYD vorhaben und wie Sie uns helfen können...

 

PESTERLLOYD BANNER590X60PX-AUB8

 

(c) Pester Lloyd / 24 - 2017      NACHRICHTEN      12.06.2017

Inakzeptabele Realität und Rechtslage: Schweiz verbietet Rückführung von Asylbewerbern nach Ungarn

1724lagerungarn


Nachdem bereits seit Jahren immer wieder Gerichte in Deutschland und Österreich die Rückabschiebung von Asylbewerbern nach Ungarn ablehnen, urteilte nun auch ein Schweizer Gericht gegen die Überstellung eines Asylbewerbers, der nach Dublin-III nach Ungarn zurückgeschoben werden sollte.

Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes stellen in ihrem letztinstanzlichen Urteil fest, dass eine humane Behandlung in Ungarn nach den vorliegenden Informationen nicht gesichert ist und verlangen vom Migrationsamt den Nachweis, dass alle humanitären und rechtsstaatlichen Bedingungen erfüllt werden. Bis dahin ist eine Abschiebung nach Ungarn nicht statthaft.

 

Die Juristen aus der Schweiz weisen auf eine ganze Reihe rechtlicher Mängel im aktuellen Grenz- und Asylregime Ungarns hin: "(...) Angesichts der bedeutenden Änderungen sowohl der rechtlichen als auch der tatsächlichen Umstände, die seit Sommer 2015 in Ungarn eingetreten sind, kommt das Gericht zum Schluss, dass die Beschwerden gutzuheissen und die Verfahren zur Ergänzung der Instruktion und zum Neuentscheid an das Staatssekretariat für Migra-tion zurückzuweisen sind. (...) Die Errichtung eines Stacheldrahtzaunes an der ungarischen Grenze, die Schaffung von Unterkunftszentren in Transitzonen, der Einsatz der Armee zur Überwachung der Grenzen und die ab Juni 2015 durchgeführten Gesetzesänderungen haben den Zugang zum Asylverfahren zunehmend erschwert und die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende verschlechtert. Weiter erschwert wurden der Zugang zum Asylverfahren und die Aufnahme der Asylsuchenden in Ungarn insbesondere durch den ungarischen Rechtsakt T/13976 über „die Änderung mehrerer Gesetze zur Verschärfung des Asylverfahrens in der Überwachungszone der ungarischen Grenze“, der am 28. März 2017 rückwirkend in Kraft getreten ist. Gemäss diesen neuen Bestimmungen sollen Asylsuchende insbesondere entweder in geschlossenen Zentren in den Transitzonen der serbisch-ungarischen Grenze untergebracht oder in sogenannte „Prätransit“-Zonen in Serbien abgeschoben werden. Für Asylsuchende, die in Anwendung der Dublin-III-Verordnung nach Ungarn überstellt werden, ist nach wie vor völlig ungewiss, welches Regime gemäss dem erwähnten ungarischen Rechtsakt auf sie anwendbar sein wird. Angesichts der zahlreichen Unsicherheiten (...) ist es dem Bundesverwaltungsgericht im derzeitigen Stand der Sache nicht möglich, die Fragen im Zusammenhang mit dem Vorliegen systemischer Schwachstellen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung und der tatsächlichen Gefahren („real risk“), denen Asylsuchende bei einer Über-stellung nach Ungarn ausgesetzt sein können, abschliessend zu beurteilen."

red.


Wir wollen für Sie schneller und mobiler werden: Der Pester Lloyd sucht Unterstützung für ein neues Redaktionssystem

Liebe Leserinnen und Leser in Nah und Fern,

Wir arbeiten gerade an der Beschaffung und Implementierung eines neuen Redaktionssystems (Content Management Systems - CMS). Dieses wird die Arbeit der Redaktion deutlich erleichtern und beschleunigen, weil es uns damit erstmals möglich sein wird, die Online-Zeitung von jedem Ort aus umstandslos mit neuen Beiträgen zu bestücken, ohne auf Computer mit spezieller Softwareausstattung angewiesen zu sein. Außerdem werden die Ressorts übersichtlicher gestaltet und ein Video-Kanal möglich.

1716plaktionTitel (Andere) (2)


Die Kosten für die Software und deren Installation / Schulung sowie einen in einem sicheren Drittland gemieteten Back-up-Server für eine Sicherheitskopie liegen bei insgesamt 2.800.- EUR.

Die Hälfte dieses Betrages konnten wir bereits aus Zuwendungen unserer Leser aus den vergangenen Monaten beiseite legen, für den Restbetrag möchten wir Sie einladen, uns mit einer Spende zu unterstützen, um den Pester Lloyd zukunftsfähig, mobiler und schneller zu machen, was gerade angesichts der sich mutmaßlich zuspitzenden Entwicklungen der kommenden Monate eine wichtige Komponente einer effektiven Berichterstattung darstellt. Die Einführung der neuen Software ist für den Sommer geplant, wir werden hier über den Fortschritt berichten.

Zuwendungen können Sie über paypal anweisen, an:
online@pesterlloyd.net oder über diesen Link: www.paypal.me/pesterlloyd oder durch eine Banküberweisung. Die Kontodaten übermitteln wir Ihnen umgehend, wenn Sie uns einfach eine kurze Mail an: redaktion@pesterlloyd.net  übermitteln möchten.

Eine weitere Möglichkeit der Unterstützung besteht in der Schaltung einer Annonce, z.B. für Stellenangebote oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens. Auch hierzu erhalten Sie von uns über
redaktion@pesterlloyd.net gerne ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.

Herzlichen Dank für Ihre Treue und großzügige Unterstützung über all die Jahre,

Ihr Pester Lloyd
 



 



 

Effizient werben im
Pester Lloyd!
Mehr.

 

 

 

 

Das Pester Lloyd Archiv ab 1854