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(c) Pester Lloyd / 24 - 2017      POLITIK     12.06.2017

Orbáns Albtraum: EU-Staatsanwaltschaft gegen Korruption rückt näher

Gegen den Widerstand einiger Skeptiker sowie der am meisten in Korruption verwickelten Mitglieder, forcieren 20 EU-Staaten die Schaffung der unabhängigen Korruptionsbehörde EPPO. Diese könnte nicht nur direkt vor Ort ermitteln, sondern den Missbrauch von EU-Geldern sogar direkt in den Ländern zur Anklage bringen. Dazu würde man sogar die EU-Verträge ändern. Wer nicht mitmacht, bekommt auch kein Geld.

Wie berichtet, versucht die ungarische Regierung - aus naheliegenden und nachrechenbaren Gründen - die Schaffung einer zentralen europäischen Staatsanwaltschaft, die sich - ausgestattet mit nationalen Durchgriffsrechten - um die Kontrolle der Verwendung der EU-Gelder kümmert, unter allen Umständen zu verhindern.

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Für Orbán bestünde in der EPPO sowohl eine politische, aber auch eine ganz persönliche Gefahr, sind er, seine Familie und Günstlinge ja direkt in die “Umverteilung” von EU-Mitteln involviert, wie in diesem aktuellen Beitrag dargelegt.

20 der (noch) 28 Mitgliedsländer der EU haben sich nun jedoch darauf verständigt, die Sache zunächst multilateral voranzutreiben, auch wenn Ungarn, Dänemark, Polen, Malta, Schweden, Irland (und natürlich Großbritannien) noch dagegen, bzw. im Falle der Skandinavier noch skeptisch ob der Effizienz sind.

Das Europäische Öffentliche Ermittlungsbüro (EPPO) soll als überstaatliche Staatsanwaltschaft eine unabhängige Institution innerhalb der EU werden, "mit der Autorität, selbständig Betrug an EU-Mitteln und andere Straftaten, die europäische Finanzen betreffen zu untersuchen und anzuklagen" heißt es in der Absichtserklärung.

Der oppositionelle, ungarische Europaabgeordnete Benedek Jávor (Dialog für Ungarn) schrieb in einem Kommentar zur Initiative, dass es "inakzeptabel, wenngleich typisch" sei, dass "mit Ungarn und Polen, die zwei Ländern, die am meisten von EU-Fonds profitieren, sich EPPO nicht anschließen wollen". Dabei habe der Bericht der Anti-Betrugsbehörde OLAF 2016 eine "hohe Korruption" in Ungarn festgestellt.

OLAF kann seine Erkenntnisse bisher lediglich an die nationalen Staatsanwaltschaften weiterleiten. Im Falle Ungarns landeten seit 2010 drei Dutzend sehr heißer Ermittlungsakten auf dem Tisch des Generalstaatsanwaltes Péter Polt, in sechs Fällen kam es zu weiteren Ermittlungen, in zwei zu einem Prozess, in einem einzigen zu einem erstinstanzlichen Urteil (Bewährung). Der Rest verschwand im Nirgendwo. Péter Polt ist ein enger Vertrauter Orbáns und war während dessen erster Amtszeit sein Kabinettschef. Der einzige OLAF-Fall, der von Polt und Fidesz an die große Glocke gehängt wurde, behandelt - natürlich - Korruption der Vorgängerregierung.

Einige der EU-Mitglieder, vor allem die Nettozahler bringen nun eine verbindliche Implementierung von EPPO ins Gespräch, wenn man EU-Gelder beziehen will. Die EU-Kommissarin für Justiz, Vera Jourová, brachte diese Möglichkeit vorige Woche erneut auf den Tisch. Die Begründung liegt nahe: Wer nicht plant, EU-Mittel zweckentfremdet oder betrügerisch zu verwenden, hat von EPPO nichts zu befürchten, im Gegenteil, EPPO könnte sogar helfen, die Mittel in Zukunft noch sicherer und effektiver zum Wohle des Landes einzusetzen. Wer EPPO hingegen von vornherein ablehnt, wird dafür wohl Motive haben. Es sei ein vitales Recht der Steuerzahler, den Umgang mit ihren Geldern überprüft und im Fall der Fälle sanktioniert zu wissen.

 

Nervös und trotzig die Reaktion aus den ungarischen Regierungsreihen. Aus Budapest hieß es, dass die EU-Gelder kein Geschenk oder Almosen seien, sondern das mit der Mitgliedschaft erworbene Recht des Mitgliedslandes. Der Fidesz-Europaabgegeordente Deutsch sagte, dass "die EU-Kommission Ungarn immer wieder mit dem Entzug von EU-Mitteln drohe, sei es wegen der Flüchtlinge oder über eine Europäische Anwaltschaft, sei lächerlich. Wenn man den Entzug von Geldern als Sanktion ins Auge fassst, müsse man die EU-Verträge entsprechend ändern."

Auch das eine gute Idee, wie wir finden und notwendig, denn: EPPO soll nicht nur unabhängig in den Mitgliedsländern oder auch grenzübergreifend selbst ermitteln dürfen, sondern Delinquenten auch vor Ort anklagen können, dazu ist eine Ausweitung der EU-Kompetenzen auf die nationalen Justizapparate notwendig. Wie auch immer, bleibt die Macht EPPOS beschränkt, denn die Richter bleiben national, allerdings würde es selbst politisch installierten Richtern schwer fallen offensichtliche Beweise einfach zu ignorieren. Derartige Rechtsbeugung würde öffentlich werden und bliebe dann nicht ohne Konsequenzen.

Zum Thema:

Nervosität in Budapest und Warschau: Deutschland fordert Koppelung von EU-Geldern an Rechtsstaatlichkeit

red.


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