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(c) Pester Lloyd / 07 - 2019   GESELLSCHAFT       16.02.2019


Europäisches Gericht: Ungarn foltert Menschen - mit System

Ungarn hat Asylbewerber in seinen Container-Lagern nahe der serbischen Grenze hungern lassen und damit Menschen gefoltert. Der Fakt ist schon seit über einem Jahr bekannt, jetzt fällte der Europäische Gerichtshof ein Urteil am konkreten Schicksal einer irakischen Flüchtlingsfamilie mit drei Kindern. An einem Einzelfall. Dabei steckt dahinter System.

lagerungarn


Das Urteil erging im Eilverfahren, da die Eltern im Asyllager Tompa (siehe Foto) fünf Tage lang keine Nahrung erhielten und sich nur von den Resten ernähren konnten, die ihnen die Kinder mit ihren kleineren Portionen übrig ließen. Der EGMR sah damit den Tatbestand der Folter erfüllt. Bereits aus
früheren Berichten wurden auch Gewalttaten von Behördenangehörigen gegen Flüchtlinge bekannt.

Die Regierung wurde zu etwas aufgefordert, das in ziviliserten Ländern selbstverständlich sein sollte: "angemessene Versorgung" sicherzustellen, hinsichtlich Verpflegung, Kleidung, Unterkunft, aber auch Zugang zu Gesundheitsversorgung und Rechtsschutz. Kurz: Ungarn solle Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention einhalten, die "unmenschliche oder abwertende Behandlung oder Bestrafung verbietet." Für diesen Anspruch gelten ausdrücklich "keine Ausnahmen oder Beschränkungen".

Ungarn verstößt indes bereits spätestens seit September 2015, seit Einführung des "Flüchtlingsnotstandes" und mit den
nachfolgenden Gesetzen per se gegen die Konvention, die übrigens für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich ist. Allerdings kann der EGMR nur Einzelfälle abarbeiten, die zur Anklage gebracht wurden. Die EU müsste die Vorfälle über das bereits in Gang gebrachte, aber auf dem Abstellgleis geparkte Grundrechteverfahren an den Europäischen Gerichtshof bringen und politischen Druck, also auch finanziellen auf Ungarn ausüben, um das Land zur Einhaltung der Verträge zu zwingen.

Im Falle der Familie aus dem Irak wurde der Aslyantrag bereits negativ beschieden, ebenso der Rekurs, diese Menschen warten auf ihre Abschiebung. Da diese mit viel Papierkram verbunden ist, hat es sich bei den ungarischen Ausländer- und Grenzbehörden eingebürgert, die Menschen zu brechen und ihnen das Leben in den Lagern derart zur Hölle zu machen, dass sie freiwillig nach Serbien abziehen - dem einzigen stets offenen Weg aus den Lagern - und Ungarn das Problem damit los ist. 

Die Reaktion der Regierung bestätigt ihr menschenverachtendes Verhalten. Laut einer Aussendung aus dem Innenministerium lag keine Folter vor, da die Betroffenen sich jederzeit ihrer Behandlung entziehen konnten (durch Verlassen gen Serbien). Ungarn halte sich bei den Asylverfahren an alle menschenrechtlichen Vorgaben, das Urteil des EGMR sei ein weiteres Beispiel der Verleumdung seitens einer Soros-Gerichtsbarkeit, die Ungarn zwingen wolle, "Einwanderer" aufzunehmen, gegen den Willen des eigenen Volkes.

NGOs und selbst
Rechtsanwälte haben keinen Zutritt zu den Lagern, letztere sehen die Insassen nur bei der Verhandlung ihrer Anträge mit einer minimalen Vorbereitungszeit, für Dolmetscher müssen die Antragsteller selber sorgen, - auch das ein schwerwiegender Verstoß gegen rechtsstaatliche Normen.

red.

 



 

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