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	<title>Bulgarien &#8211; Pester Lloyd</title>
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	<description>Deutschsprachige Nachrichten aus Ungarn und Osteuropa - seit 1854</description>
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	<title>Bulgarien &#8211; Pester Lloyd</title>
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		<title>Moskaus neuer Anker in der EU? Rumen Radev sichert sich absolute Mehrheit in Bulgarien</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion international]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Apr 2026 10:11:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bulgarien]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[Rumen Radev]]></category>
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<p class="wp-block-paragraph"><strong>Sofia.</strong> Der linkspopulistische und euroskeptische <strong>Rumen Radev</strong> hat die Parlamentswahl mit einer absoluten Mehrheit gewonnen. Seine Partei Progressive Bulgaria erreichte 44,6 Prozent der Stimmen und kommt auf 131 der 240 Sitze. Es ist der erste Alleinsieg einer politischen Kraft seit 1997.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Wahl beendet eine Phase <a href="https://en.wikipedia.org/wiki/2021%E2%80%93present_Bulgarian_political_crisis" data-type="link" data-id="https://en.wikipedia.org/wiki/2021%E2%80%93present_Bulgarian_political_crisis" target="_blank" rel="noopener">chronischer Instabilität</a>. Seit 2021 hatte Bulgarien acht Parlamentswahlen erlebt. Die Anti-Korruptionsproteste gegen die Regierung von <strong>Boyko Borissov</strong> hatten damals das politische System erschüttert, ohne eine stabile Alternative hervorzubringen. Radevs Erfolg basiert auf genau diesem Bruch.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zwischen Brüssel und Moskau</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Außenpolitisch bleibt Radev schwer einzuordnen. Er bekennt sich zur EU-Mitgliedschaft, kritisiert aber zentrale politische Linien der Union. Zugleich fordert er eine pragmatische Annäherung an Russland und die Wiederaufnahme stabiler Energiebeziehungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Kreml<em> </em>reagierte positiv. Sprecher <strong>Dmitry Peskov</strong> erklärte, man sehe in Radevs Haltung zur Dialogbereitschaft ein ermutigendes Signal. In Brüssel fiel die Reaktion vorsichtiger aus. <strong>António Costa</strong> betonte die Erwartung einer Zusammenarbeit auf Grundlage gemeinsamer europäischer Interessen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Radev selbst versucht, diese Spannungen auszubalancieren. Er lehnt Waffenlieferungen an die Ukraine ab und kritisierte ein Verteidigungsabkommen mit Kiew. Gleichzeitig versichert sein Umfeld, Bulgarien werde in NATO und EU verankert bleiben. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Ungarn nach Orbán: Verschiebung im Machtgefüge</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Wahlausgang fällt in eine Phase tiefgreifender Verschiebungen innerhalb der EU. Nur Tage zuvor wurde <a href="https://www.pesterlloyd.net/erdrutschsieg-fuer-magyar-tisza-gewinnt-wahl-und-sichert-sich-zweidrittelmehrheit-beinahe-sicher/" data-type="link" data-id="https://www.pesterlloyd.net/erdrutschsieg-fuer-magyar-tisza-gewinnt-wahl-und-sichert-sich-zweidrittelmehrheit-beinahe-sicher/">Viktor Orbán nach 16 Jahren abgewählt</a>. Die neue Regierung unter Péter Magyar kündigt eine klare Westorientierung und institutionelle Reformen an.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Damit verliert die EU ihren langjährigen innenpolitischen Störfaktor in Budapest. Gleichzeitig entsteht mit Radev ein neuer Unsicherheitsfaktor – allerdings unter anderen Vorzeichen. Anders als Orbán verfügt er über keine verfassungsändernde Mehrheit und operiert in einem politisch fragmentierten Umfeld. Ohne Zweidrittelmehrheit (160 Stimmen) für tiefgreifende Verfassungsänderungen bleibt Radev auf pro-europäische Partner angewiesen, was das Ende von Orbáns Konfrontationskurs markiert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Stabilität ohne Reformgarantie</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bulgarien droht ein altbekanntes Paradoxon: Scheinbare Stabilität trifft auf strukturelle Fäulnis. Trotz gestiegener Wahlbeteiligung und Radevs Versprechen eines Systembruchs bleiben Justiz und Medien für politische Einflussnahme anfällig. Der Politologe <strong>Dimitar Keranov</strong> warnt treffend: <em>„Stabilität ist nicht gleich Reform.“</em> Während Wähler auf eine Abrechnung mit der alten Elite hoffen, wächst die Sorge vor einer Erosion der europäischen Verankerung. Das neue Parlament wird den Kurs in Kürze festlegen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Quellen: </strong>The Guardian<br><strong>Photo: </strong>Putin und Rumen Radev. (kremlin.ru)<br></p>
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		<title>Nationale Gendergesetze dürfen EU-Freizügigkeit nicht blockieren &#8211; EuGH Urteil zu Rumänien</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion international]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Mar 2026 16:37:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[Bulgarien]]></category>
		<category><![CDATA[LGBTQIA+]]></category>
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<p class="wp-block-paragraph"><em>Luxemburger Gericht stellt klar: Nationale Regelungen dürfen die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität nicht blockieren, wenn dadurch die Freizügigkeit innerhalb der EU beeinträchtigt wird</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Luxemburg.</strong> Der <strong>Gerichtshof der Europäischen Union</strong> hat entschieden, dass nationale Vorschriften, die eine Änderung der Geschlechtsangabe im Geburtenregister grundsätzlich ausschließen, gegen Unionsrecht verstoßen können. Anlass war der Fall eines bulgarischen Staatsbürgers, der nach einem Umzug nach Italien als Frau lebt und in Bulgarien die Anpassung seiner Personenstandsdaten beantragt hatte. Die bulgarischen Gerichte hatten dies unter Verweis auf nationale Rechtsauffassungen abgelehnt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Freizügigkeit und Identität im Konflikt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zentral für das Verfahren ist ein bulgarischer Staatsbürger, der bei der Geburt als männlich registriert wurde und entsprechende Dokumente &#8211; Namen, Identifikationsnummer und Ausweise &#8211; erhielt. Die betroffene Person lebt inzwischen in Italien, begann dort eine Hormontherapie und tritt gesellschaftlich nun als Frau auf. Vor einem bulgarischen Gericht beantragte sie, offiziell als weibliche Person anerkannt zu werden und die Angaben im Geburtsregister entsprechend zu ändern.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Antrag wurde jedoch abgewiesen, obwohl medizinische Gutachten und Experteneinschätzungen die Geschlechtsidentität bestätigten. Die zuständigen Gerichte stützten sich auf eine Auslegung des bulgarischen Rechts, wonach das Geschlecht ausschließlich biologisch bestimmt sei. Daraus folge, dass Änderungen von Geschlecht, Namen oder persönlicher Identifikationsnummer nicht zulässig seien.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese restriktive Interpretation beruft sich laut Gerichtsdokumenten auf ein angebliches öffentliches Interesse, das aus den <em>„moralischen und religiösen Werten der bulgarischen Gesellschaft“</em> abgeleitet werde und Vorrang vor den Interessen transgeschlechtlicher Personen habe.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Luxemburger Urteil mit klarer Grenze</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der bulgarische Oberste Kassationsgerichtshof äußerte Zweifel, ob diese Rechtslage mit dem Unionsrecht vereinbar sei, und legte die Frage dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vor.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Luxemburger Gericht stellte nun in seinem Urteil fest, dass die Ausstellung von Personenstandsdokumenten zwar grundsätzlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Diese Kompetenz müsse jedoch im Einklang mit dem EU-Recht ausgeübt werden. Nach Ansicht der Richter kann eine Diskrepanz zwischen gelebter Geschlechtsidentität und den Angaben in offiziellen Dokumenten erhebliche praktische Nachteile verursachen. Bei Identitätskontrollen, Grenzübertritten oder beruflichen Verfahren könne die betroffene Person gezwungen sein, ihre Identität zu erklären oder die Echtheit ihrer Dokumente zu rechtfertigen. Solche Situationen erschwerten die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Grundrechtecharta verpflichtet die Mitgliedstaaten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das in der Grundrechtecharta der Europäischen Union verankerte Recht auf Achtung des Privatlebens umfasse auch den Schutz der Geschlechtsidentität. Daraus folge eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, klare, zugängliche und wirksame Verfahren bereitzustellen, die eine rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität ermöglichen. Auch nationale Gerichte dürfen sich nicht auf eine Auslegung ihres Verfassungsgerichts berufen, wenn diese die Anwendung des EU-Rechts verhindert. Steht eine nationale Rechtsinterpretation im Widerspruch zu den Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union, hat das Unionsrecht Vorrang.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Quellen: </strong>24.hu, Gerichtshof der Europäischen Union<br><strong>Photo:</strong> LGBTQ People by Silar, Wikicommons, CC BY-SA 4.0</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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