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	<title>Óbudai Gázgyár &#8211; Pester Lloyd</title>
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	<description>Deutschsprachige Nachrichten aus Ungarn und Osteuropa - seit 1854</description>
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		<title>Vergiftete Donau, gekippte Fristenregel &#8211; Ungarns Verfassungsgericht stoppt Aufschub bei Altlasten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Oct 2026 17:40:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Budapest]]></category>
		<category><![CDATA[Umwelt]]></category>
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					<description><![CDATA[Ungarns Verfassungsgericht kippt eine Grundwasser-Regel, die im Fall Óbudai Gázgyár Fristverlängerungen bei der Altlastensanierung erlaubte. Das Urteil berührt Hunderte Sanierungsfälle im Land.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><em>Mit einem raren öffentlichen Urteil stoppt das Verfassungsgericht eine Fristenregel zur Altlastensanierung am Óbudai Gázgyár. Der Beschluss betrifft einen seit Jahrzehnten belasteten Donau-Standort &#8211; und damit das rechtliche Umfeld ungarischer Altlastenpolitik.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Budapest. </strong>An einem Gelände, das IT-Manager mit Blick auf denkmalgeschützte Backsteintürme kennen, arbeitet sich nun das Verfassungsgericht ab. Die Richter haben einen Paragraphen der Regierungsverordnung zum Schutz des Grundwassers für verfassungswidrig erklärt &#8211; ausgelöst durch die seit Jahrzehnten verzögerte Sanierung des ehemaligen <em>Óbudai Gázgyár</em> am nördlichen Donauufer.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach Angaben von MTI stellte das Gericht fest, die aufgehobene Vorschrift habe nicht nur die Durchsetzung des Grundrechts auf eine gesunde Umwelt gefährdet, sondern „offenkundig“ zur Verschlechterung von Boden und Grundwasser beigetragen. Außerdem habe die Norm dem Sanierungspflichtigen „im Wesentlichen automatisch“ eine Fristverlängerung gesichert, wenn er seine Pflicht nicht erfüllte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Automatische Schonung für säumige Sanierer</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der vom Gericht kassierte Paragraph der Grundwasser-Verordnung sorgte nach der Begründung des Verfassungsgerichts dafür, dass die Frist zur Altlastensanierung im Fall von Óbuda im Wesentlichen automatisch verlängert wurde, wenn der Pflichtige untätig blieb. Im Anlassfall hatte ein Richter in einem seit anderthalb Jahrzehnten laufenden Zivilprozess die Verfassungsrichter angerufen, um diese Bestimmung überprüfen zu lassen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auf dem Gelände des 1984 stillgelegten Gaswerks lagern nach Angaben der Stadt und von Umweltorganisationen seit Jahrzehnten rund 200.000 Tonnen mit Gaswerksrückständen belasteter Erde. <strong>Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Naphthalin, BTEX-Verbindungen</strong> &#8211; der klassische hochtoxische Cocktail eines alten Gaswerks, mitten im Uferfiltrat-Gebiet der Donau. Die Kontamination ist seit den 1990er Jahren bekannt, erste Teilmaßnahmen gab es 2009, doch die eigentliche Bodensanierung blieb aus; Fristen wurden verlängert und Pläne wiederholt überprüft.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Gergely Karácsony, </strong>Oberbürgermeister von Budapest, erklärte im Februar 2025, seit einem Jahrzehnt sei klar, dass der staatliche Energiekonzern MVM die Altlast am Óbudai Gázgyár beseitigen müsse, <em>„aber seit Jahren werden nur die Fristen verlängert“</em>. Die Stadt schloss sich der Klage des Parkbetreibers Graphisoft gegen den Staat an, um die Entgiftung des Areals durchzusetzen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein Grundrecht, das neuerdings Zähne zeigt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Auffällig (weil seit Reigerungswechsel neu) ist nicht nur der Inhalt, sondern auch die öffentliche Form des Urteils. MTI weist darauf hin, dass der Verfassungsgerichtshof seit Jahren kaum öffentliche Urteilsverkündungen abhielt; in der vergangenen Dekade gab es nur einige wenige. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtlich reicht die Wirkung über Óbuda hinaus. Die Grundwasser-Verordnung bildet den Rahmen für zahlreiche laufende Altlastenfälle im Rahmen des Nationalen Umwelt-Sanierungsprogramms. Laut einem Regierungsbericht an die UNECE gibt es landesweit über 1000 aktive Sanierungsfälle; rund 800 davon gelten als laufende Altlastenverfahren. Sie alle operieren in demselben Normengefüge, in dem der Gerichtshof nun einen Paragraphen wegen Verstoßes gegen das Recht auf eine gesunde Umwelt aufgehoben hat.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Altlasten belasten Ungarns Umwelt und Menschen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ungarn sitzt auf einem geerbten Altlastenbestand, den EU und OECD seit Jahren vermerken: mehrere Zehntausend potenziell kontaminierte Standorte, von alten Chemiewerken über Raffinerien bis zu ehemaligen sowjetischen Kasernen. Die nationale Altlastenplanung schätzte schon vor einem Jahrzehnt rund 35.000 Verdachtsflächen und einen Sanierungszeitraum von 50 bis 60 Jahren. Das Óbudai Gázgyár ist kein Einzelfall, sondern eines der sichtbaren Beispiele eines strukturellen Problems.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sanierung kostet. Frühere Einschätzungen veranschlagten für Óbuda zunächst etwa zehn Milliarden Forint, inzwischen sprechen Umweltorganisationen von bis zu 30 Milliarden, einzelne Bewertungen von 30 bis 40 Milliarden Forint für einen weitgehenden Bodenaustausch. Die OECD taxierte die gesamtungarischen Altlastenkosten schon vor Jahren grob auf 1.000 Milliarden Forint &#8211; Geld, das der ungarische Staat unter Orbán nicht lockermachen wollte. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Kommunen mit stärkerer Position, Investoren mit höherem Prüfbedarf</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für Budapest ist der Richterspruch eine Stärkung. Die Hauptstadt, Miteigentümerin des Geländes, fordert seit Jahren eine Sanierung &#8211; aus Sorge um die Trinkwasserbrunnen am Donauufer, aber auch mit Blick auf die Stadtentwicklung. Das Graphisoft-Areal steht als Beispiel dafür, wie aus einem historischen Industriekomplex ein technischer Campus mit internationalem Anspruch entstehen kann. Unter der Erde liegt allerdings ein chemisches Erbe das es zu beseitigen gilt. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Kommunen und Kläger können sich künftig auf das Urteil berufen, wenn Fristenverlängerungen an faktische Untätigkeit anknüpfen oder Umweltbescheide im Kern nur auf Überprüfung statt Umsetzung setzen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Investoren bedeutet die Entscheidung, dass Due-Diligence-Prüfungen brachliegender Industriegelände genauer auf den Stand der Sanierung und die Beständigkeit von Fristen und Auflagen achten müssen. Zusätzliche Kostenrisiken für Projekte lassen sich ohne Klarheit über die Anpassung der Verordnung schwer kalkulieren; mittelfristig kann eine präzisere Rechtslage die Planung jedoch sogar erleichtern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was die Regierung nun tun muss</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bislang gibt es aus dem Kabinett keine konkreten neuen Fristen oder zusätzlichen Budgetmitteln im Amtsblatt. In ersten Reaktionen kündigten Regierungsvertreter lediglich an, die betroffene Verordnung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Konkrete Entwürfe fehlen noch.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Grundwasser-Verordnung müsste so angepasst werden, dass Ausnahmen und Fristverlängerungen tatsächlich an Fortschritte bei der Sanierung und an strikte Überwachung gekoppelt sind-– im Einklang mit der EU-Grundwasserrichtlinie. Die Umweltbehörden müssten ihre Praxis bei der Überprüfung von Altlastenbescheiden kritisch reformieren. Und der Staat als Eigentümer großer Altstandorte wie des Óbudai Gázgyár muss entscheiden, welchen tatsächlichen finanziellen und zeitlichen Rahmen er für deren Sanierung setzt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Quellen: </strong>MTI, telex.hu, UNECE<br><strong>Photo: </strong>Gebäude des ungarischen Verfassungsgerichts in der Donátistraße in Budapest, das über Umwelt- und Altlastenfragen entscheidet, Globetrotter19 / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)</p>
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