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Ungarn blockiert Klagen gegen Solidaritätsabgabe per juristischer Notverordnung - Justiz

Mit rückwirkender Wirkung untersagt die Regierung gerichtliche Verfahren gegen die umstrittene Solidaritätsabgabe. Laufende Prozesse werden beendet, einstweiliger Rechtsschutz ausgeschlossen. Auslöser ist der Rechtsstreit zwischen der Hauptstadt und dem Staat.

Budapest. Die ungarische Regierung hat per sofort wirksamer Verordnung verfügt, dass wegen der sogenannten Solidaritätsabgabe (szolidaritási hozzájárulás) keine Klagen mehr eingebracht werden dürfen. Die Regelung gilt rückwirkend, schließt auch den Antrag auf sofortigen Rechtsschutz aus und verpflichtet die Gerichte, bereits anhängige Verfahren einzustellen. Als Rechtsgrundlage dient kreativer weise der aufgrund des russisch-ukrainischen Krieges verhängte Ausnahmezustand.

Adressat der Maßnahme ist offenkundig die Stadt Budapest. Oberbürgermeister Gergely Karácsony hatte die Höhe der Abgabe seit Jahren als unverhältnismäßig kritisiert und für mehrere Haushaltsjahre Klage eingereicht. Im Kern ging es um Milliardenbeträge, die der Staat nach Auffassung der Stadt zu Unrecht abgeschöpft hat.

Widersprüchliche Urteile, politisch gekapptes Verfahren

Die bisherigen Gerichtsentscheidungen wurden von den Konfliktparteien gegensätzlich interpretiert. Karácsony erklärte wiederholt, die Urteile gäben der Hauptstadt recht und verpflichteten den Staat zur Rückzahlung erheblicher Summen. Das Wirtschaftsministerium unter Minister Márton Nagy wies dies zurück und sprach von Fehlinterpretationen.

Mit der nun erlassenen Verordnung hat die Regierung dieser Auseinandersetzung faktisch ein brachiales Ende gesetzt. Künftige Klagen sind ausgeschlossen, laufende Verfahren verlieren ihre Grundlage. Juristische Fragen werden damit nicht entschieden, sondern administrativ mit äußerst fahriger Begründung erledigt.

Karácsony spricht von Tiefpunkt des Rechtsstaats

Der Budapester Oberbürgermeister reagiert scharf. In einem Facebook-Beitrag bezeichnete er das Vorgehen als „Tiefpunkt des Abbaus von Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsmäßigkeit“. Wörtlich schrieb Karácsony:

„Es braucht kein größeres Eingeständnis seitens der Regierung, dass eigentlich die Hauptstadt in diesen Prozessen recht hätte, also das den Budapestern abgenommene Geld zurückzuzahlen wäre. Dennoch ist das Ganze erschreckend. Ab jetzt gibt es einen Präzedenzfall dafür, dass man, wenn absehbar ist, dass ein Gericht gegen die Regierung entscheiden würde, nachträglich per Verordnung einfach festlegt, dass die Regierung recht hat und das Verfahren einzustellen ist.“

Die Regierung gebe sich nicht einmal mehr auch nur den Anschein rechtsstaatlicher Zurückhaltung und greife ungeniert die Herrschaft des Rechts an, so Karácsony weiter. Er äußerte zugleich die Hoffnung, dass die Gerichte dieser Entwicklung widerstehen könnten. Sollte dies nicht gelingen, werde das politische Folgen für die Regierungsparteien haben. „Auch dieses System wird einmal enden“, schrieb der Bürgermeister.

Quellen: 444.hu, Facebook
Photo: Ungarns Justizminister Bence Tuzson, Tolnatáj Televízió, Wikicommons, CC BY 3.0

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