Das Landgericht Debrecen sieht in der Darstellung des TISZA-Vorsitzenden als „Schädling“ eine schwere Verletzung der Menschenwürde. Mediaworks muss sich entschuldigen und Schadenersatz zahlen.
Der ungarische Oppositionspolitiker Péter Magyar hat vor Gericht einen Sieg gegen den regierungsnahen Medienkonzern Mediaworks errungen. Das Landgericht Debrecen stellte fest, dass die Berichterstattung von Magyar Nemzet und dem Regionalportal HAON, die Magyar wiederholt als „Poloska Peti“ (Wanze Peti) bezeichneten und seine „Beseitigung“ suggerierten, eine „wiederholte und außerordentlich schwere Rechtsverletzung“ darstellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Geklagt hatte Magyar wegen mehrerer Beiträge, in denen er nicht nur sprachlich mit einem Ungeziefer gleichgesetzt, sondern auch visuell entmenschlicht wurde. Unter anderem erschienen Illustrationen, auf denen eine Wanze mit dem Gesicht Magyars mit Insektenspray besprüht wird. In den Texten war von einem Wesen die Rede, das „aus dem Weg des normalen menschlichen Lebens zu räumen“ sei.
Grenzen politischer Kritik
Das Gericht hielt fest, dass scharfe Kritik an öffentlichen Akteuren zulässig sei. Auch müsse ein Parteivorsitzender Kritik an seinem öffentlichen Handeln hinnehmen, selbst im Zusammenhang mit privaten Verfehlungen. Was Mediaworks jedoch getan habe, gehe weit darüber hinaus. Durch die Gleichsetzung mit einem „ekelhaften und auszurottenden Insekt“ sei Magyar seiner menschlichen Qualität beraubt worden, während politische Gegner in den gleichen Publikationen weiterhin als Menschen dargestellt worden seien.
Besonders schwer wiegt aus Sicht des Gerichts, dass die Beiträge nicht bei der Entmenschlichung stehen geblieben seien, sondern in dieser entmenschlichten Form zur Vernichtung des Dargestellten aufgerufen hätten. Dies sei unter keinen Umständen hinnehmbar. Solche Inhalte seien kein Beitrag zur öffentlichen Debatte, sondern Ausdruck einer entgleisenden politischen Kultur, „die ein zivilisierter und anspruchsvoller politischer Diskurs nicht tragen kann“.
Entschuldigung, Geldstrafe und Verbot
Mediaworks wurde verpflichtet, sich öffentlich zu entschuldigen und eine Entschädigung zu zahlen. Das Gericht setzte das Schmerzensgeld auf 1,2 Millionen Forint fest. Zudem untersagte es dem Verlag, Péter Magyar künftig als Insekt zu bezeichnen, darzustellen oder Vergleiche dieser Art zu ziehen. Die beanstandeten Artikel waren bereits vor dem Urteil von den Websites entfernt worden.
Magyar selbst hatte nach eigenen Angaben lediglich eine symbolische Entschädigung gefordert. Er kündigte an, ähnliche Verfahren auch gegen andere Propagandamedien, deren Akteure sowie gegen Politiker anzustrengen. Die daraus resultierenden Entschädigungen wolle er bedürftigen Familien zukommen lassen.
Quellen: 444.hu
Photo: Peter Magyar. MTI/Zsolt Czegledi






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