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Ungarn kehrt dem Internationalen Strafgericht den Rücken – Ein offener Bruch mit Europas Rechtsprinzipien

Ungarn hat am 2. Juni 2025 seinen Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) angekündigt. Ein Schritt, der nachhaltig das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der Europäischen Union erschüttert. Die Entscheidung wirft drängende Fragen zur Rolle Ungarns als Mitglied einer Wertegemeinschaft auf.

Hintergrund und Ablauf

Am 3. April 2025 lud Viktor Orban den unter ICC-Haftbefehl stehenden israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu ein, ungeachtet rechtlicher Verpflichtungen die eine Festnahme bedingen. Kurz darauf kündigte er den Austritt aus dem zugrundeliegenden Abkommen an.
Am 20. Mai stimmte das ungarische Parlament mit 134 zu 37 Stimmen für das Gesetz zur Ausstiegseinleitung.
Am 2. Juni übermittelte Budapest offiziell die Austrittsbenachrichtigung an die UN. Die volle Wirkung entfaltet sich erst am 2. Juni 2026. Bis dahin bleibt Ungarn an seine ICC-Pflichten gebunden, wenngleich diese nicht exekutiert werden.

Unionsrecht im Konflikt

Die EU sieht im ICC ein zentrales Institutionengefüge für Justiz und Außenpolitik. Der ungarische Schritt wird daher nicht nur als Verstoß gegen Rechtsnormen, sondern als Affront gegenüber europäischen Grundwerten verstanden:

Das Gros der Europäischen Länder verurteilten den Schritt klar.
Die EU-Kommission will prüfen, ob der Austritt rechtlich überhaupt mit dem EU-Acquis vereinbar ist.
NGOs wie Human Rights Watch sehen darin eine Beleidigung für Opfer von Kriegsverbrechen weltweit.

Internationale Folgen – Signalwirkung für Straflosigkeit

Ungarns Strategie positioniert sich außenpolitisch an der Seite von Ländern, die Politik über Recht stellen.

Grün: IStGH-Mitgliedstaat Gelb: Staat, der das Statut unterzeichnet, aber bisher nicht ratifiziert hat Orange: Unterschrift zurückgezogen Ehemaliger Mitgliedstaat Rot: Nicht-Mitgliedstaat. Graphik: Wikipedia

Die Coalition for the ICC warnt, dass damit Opfer von Kriegsverbrechen die letzte Rechtsschutzmöglichkeit verlieren.
Human Rights Watch fordert die EU auf, den Austritt nicht unbeantwortet zu lassen.
Der ECFR interpretiert Orbans Wirken als bewusste Untergrabung der internationale Rechtsordnungen.

Innenpolitische Dimensionen

Der Austritt reiht sich ein in Orbans stetige Erosion des Rechtsstaats im Inland: Strategisch genutzes Politisches Asyl für despotische Freunde im Geiste, etwa gegenüber Ex-Minister Gruevski aus Nordmazedonien oder Romanowski aus Polen, zeigen eine zunehmende Strategie der Untergrabung von Internationalem Strafrecht.

Der ICC-Ausstieg ist folgerichtig ein weiterer Baustein autoritärer Abschottung.

Öffentliche Kritik und Forderungen

  • Die EU-Institutionen müssen prüfen, ob der Austritt gegen EU-Vertragsrecht verstößt und entsprechende Verfahren (z. B. Vertragsverletzungsverfahren oder Artikel 7) in Betracht ziehen.
  • Die staatliche Unterstützung für IStGH-Richter und Menschenrechtsorganisationen muss sowohl wirtschaftlich als auch politisch gestärkt werden.
  • Ungarn braucht unabhängige Debatten. Die Regierung muss sich erklären und die europäische Perspektive wieder ernst nehmen.

Quellen:

centraleuropeantimes.com | HRW | apnews.com

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