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(c) Pester Lloyd / 28 - 2015     NACHRICHTEN    09.07.2015

 

Kirchengesetz verfassungswidrig: Mehr Religionen in Ungarn müssen Anrecht auf fiskalische Vergünstigungen bekommen

28kirchengesetz (Andere)
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus dem Vorjahr, hat nun auch das nationale Verfassungsgericht Bestimmungen des neuen Kirchenrechts als verfassungswidrig, weil gegen die Grundsätze der Religions- und Versammlungsfreiheit verstoßend, erkannt. Damit wird jetzt den Gesetzgebern aufgetragen, binnen 3 Monaten jene beanstandeten Regelungen abzuändern. Diese laufen im Wesentlichen darauf hinaus, jene Religionsgemeinschaften, denen im Zuge des Kirchengesetzes der Status als "Kirche" und damit zusammenhängende Steuerprivilegien aberkannte worden waren, wieder in den vorherigen Stand einzusetzen.

 

Das Gesetz definiert sog. "historische Kirchen" in Ungarn, dazu gehören Katholizismus, Kalvinismus, Luthertum, Judentum sowie zwei verschiedene Kategorien "Sonstiger". Um als "Kirche" anerkannt zu sein, müsse die betreffende Religionsgemeinschaft mindestens 100 Jahre und davon 20 Jahre in Ungarn nachweisbar sein und wenigstens 10.000 Mitglieder haben.

Während die Betroffenen diese Kriterien kritisierten, fordern Aufgeklärte und moderne Staatsrechtler, lieber sämtliche Steuerprivilegien für alle Kirchen abzuschaffen, die über jene für gemeinnützige Vereine hinausgehen anstatt mehr "Kirchen" den Zugang zu solchen Vergünstigungen zu gewähren, letztlich zu Lasten auch der weltlichen Zivilgesellschaft.

red.

 


 



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