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(c) Pester Lloyd / 16 - 2010
NACHRICHTEN 19.04.2010
Genehmigungspflicht bei Notversteigerungen von Immobilien in Ungarn
Kreditanbieter, also vor allem Banken, müssen in Zukunft die Genehmigung der
staatlichen Finanzaufsicht PSZÁF einholen, bevor sie Häuser oder Wohnungen von Kunden notversteigern können. Die Kontrollbehörde will damit nicht nur sicher stellen,
dass alle Möglichkeiten der Rettung des Kredites mit dem Kunden sachgerecht und gemäß des "freiwilligen" Ethikcodex´ abgearbeitet wurden, sondern will auch dafür
sorgen, dass der Vorgang einer Zwangsversteigerung transparent und möglichst günstig von statten geht, so dass durch die Erlöse möglichst viel von der Hauptschuld des
Schuldners abgetragen werden kann. Die Genehmigungspflicht gilt nicht bei der gerichtlich angeordneten Zwangsversteigerung, wohl aber bei der sogenannten
freiwilligen Versteigerung. Nach einer neuen Regierungsverordnung müssen solche Versteigerungen zukünftig über die Webseite der APEH (Finanzamt) abgewickelt
werden und der Zuschlagspreis darf nicht mehr als 30% unter dem Verkehrswert liegen.
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