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(c) Pester Lloyd / 16 - 2010  NACHRICHTEN 19.04.2010

 

Genehmigungspflicht bei Notversteigerungen von Immobilien in Ungarn

Kreditanbieter, also vor allem Banken, müssen in Zukunft die Genehmigung der staatlichen Finanzaufsicht PSZÁF einholen, bevor sie Häuser oder Wohnungen von Kunden notversteigern können. Die Kontrollbehörde will damit nicht nur sicher stellen, dass alle Möglichkeiten der Rettung des Kredites mit dem Kunden sachgerecht und gemäß des "freiwilligen" Ethikcodex´ abgearbeitet wurden, sondern will auch dafür sorgen, dass der Vorgang einer Zwangsversteigerung transparent und möglichst günstig von statten geht, so dass durch die Erlöse möglichst viel von der Hauptschuld des Schuldners abgetragen werden kann. Die Genehmigungspflicht gilt nicht bei der gerichtlich angeordneten Zwangsversteigerung, wohl aber bei der sogenannten freiwilligen Versteigerung. Nach einer neuen Regierungsverordnung müssen solche Versteigerungen zukünftig über die Webseite der APEH (Finanzamt) abgewickelt werden und der Zuschlagspreis darf nicht mehr als 30% unter dem Verkehrswert liegen.
 

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