Nach einem mehr als vier Jahre dauernden Prozess fließen 4,2 Milliarden Euro aus der Kohäsionspolitik wieder, ungarische Hochschulen kehren zu Erasmus+ und Horizont Europa zurück. Grundlage der Entscheidung sind Reformen bei Justiz, Vergaben und Korruptionsbekämpfung.
Budapest. Am Dienstag setzte der EU-Rat einen Schlusspunkt unter ein Verfahren, das Ungarn seit 2022 den Zugang zu Milliarden aus der Kohäsionspolitik abgeschnitten hatte. Nach Angaben der ständigen Vertretung Ungarns bei der EU haben die Mitgliedstaaten im Konsens beschlossen, das Konditionalitätsverfahren zu beenden. Damit wird der Zugriff auf 4,2 Milliarden Euro aus drei Kohäsionsprogrammen wiederhergestellt; zugleich erhalten alle ungarischen Hochschulen erneut Zugang zu Erasmus+ und Horizont Europa, wie MTI berichtet.
Nach Darstellung der ungarischen Vertretung in Brüssel ist damit ein mehr als vier Jahre dauernder Prozess abgeschlossen, der auf einem Antikorruptionspaket beruht und nach ihrer Lesart die zuvor geäußerten Bedenken von Kommission und Rat ausgeräumt hat. Die EU-Kommission hatte bereits Ende September festgehalten, Ungarn habe wichtige Schritte zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und zum Schutz der finanziellen Interessen der Union gesetzt, und daraufhin die Freigabe der 4,2 Milliarden Euro empfohlen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die Ratsentscheidung auf X und sprach von einem neuen Kapitel für Ungarn und Europa.
Rechtsstaat als Haushaltsbedingung
Der Entscheidung des Rates gingen Eingriffe in zentrale Bereiche des ungarischen Justizsystems voraus. Die Kommission wertet vor allem die seit 2023 laufende Justizreform als Wendepunkt. Der Nationale Justizrat wurde gestärkt, erhält mehr Gewicht bei Ernennungen und Beförderungen von Richtern und beaufsichtigt das Landesjustizamt. Der Einfluss der Exekutive auf die Ernennung des Präsidenten der Kúria, des Obersten Gerichts, wurde begrenzt; die Möglichkeit, Richter ohne reguläre Richterlaufbahn an die Kúria zu berufen, eingeschränkt.
Zugleich wurden Rechtsmittel ausgeweitet: Entscheidungen der Staatsanwaltschaft, Verfahren nicht zu verfolgen, unterliegen verstärkter gerichtlicher Kontrolle – auch mit Blick auf Korruptionsfälle mit EU-Geldern. Bereits im Dezember 2023 hatte die Kommission diese Reformschritte als ausreichend bewertet, um die für Kohäsionsmittel relevante horizontale Grundbedingung – die Beachtung der Grundrechtecharta im Justizbereich – wieder als erfüllt anzusehen. In ihrem späteren Vorschlag zur Freigabe der 4,2 Milliarden Euro nennt sie die fortgesetzte Umsetzung der Justizreform, die gestärkte Rolle des Justizrats und die erweiterte gerichtliche Kontrolle über Nichtverfolgungsentscheidungen der Staatsanwaltschaft als zentrale Voraussetzungen dafür, dass kein anhaltendes schwerwiegendes Risiko mehr für den EU-Haushalt besteht.
Der für Justiz und Rechtsstaatlichkeit zuständige EU-Kommissar Michael McGrath bescheinigte Ungarn am Dienstag in Luxemburg laut MTI bedeutende Fortschritte und hob die Zusammenarbeit mit der neuen Regierung hervor. Gleichzeitig stellte er klar, dass es „noch immer einiges zu tun“ gebe und dass die Kommission den Zustand der Rechtsstaatlichkeit weiter bewertet. Parallel steht der Artikel-7-Prozess gegen Ungarn formal weiter auf der Tagesordnung; über seine Fortführung entscheiden Europäisches Parlament und Rat.
Arachne, Einbieterquoten und neue Kontrollinstanzen
Neben den Gerichten stand das öffentliche Auftragswesen im Zentrum des Konditionalitätsverfahrens. Die EU strich Ungarn 2022 deshalb 55 Prozent der Verpflichtungen aus drei Kohäsionsprogrammen, weil der Anteil von Vergabeverfahren mit nur einem Bieter bei EU-finanzierten Projekten über dem EU-Durchschnitt lag und systemische Risiken bei Korruption und Interessenkonflikten festgestellt wurden.
Ungarn verpflichtete sich daraufhin, den Anteil von Einbieter-Ausschreibungen bei EU-Projekten dauerhaft unter 15 Prozent zu drücken – gemessen nach der Methodik des EU-Binnenmarktanzeigers. Laut der Neubewertung der Kommission hat Budapest dieses Ziel in den Jahren 2022 bis 2024 erreicht und gehalten. Die Kommission bezeichnet diese dauerhaft niedrigere Quote als einen der Schlüsselfaktoren, die die Freigabe von 4,2 der ursprünglich 6,3 Milliarden eingefrorenen Kohäsionsmittel ermöglichen.
Die Vergabekontrolle wurde durch die vollständige Einbindung des EU-Datenanalyse-Tools Arachne und zusätzliche nationale Risikoprüfungen verschärft. Außerdem wurden Schnittstellen zwischen dem ungarischen E-Vergabesystem und den Prüfinstanzen ausgebaut und Berichtspflichten erweitert. Eine zentrale Rolle spielt die 2022 gegründete Integritätsbehörde, deren Zugriffsrechte auf Datenbanken, Einsichts- und Empfehlungskompetenzen 2024 und 2025 per Gesetz erweitert wurden. Sie legte fristgerecht Risikoanalysen zu Vergaben und zum System der Vermögenserklärungen vor. Die Kommission bewertet das Paket aus Integritätsbehörde, erweitertem System der Vermögenserklärungen und Datenanalyse als Schutzarchitektur, die das Risiko von Betrug und Veruntreuung von EU-Geldern senkt.
EPPO-Beitritt als Signal an Brüssel
Ein neuer Schritt aus Sicht der Kommission ist der von der Regierung Magyar eingeleitete Beitritt Ungarns zur Europäischen Staatsanwaltschaft EPPO. Nach Angaben der Kommission hat Budapest Ende 2025 die entsprechende Notifikation im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit eingereicht; die nötigen innerstaatlichen Gesetzesänderungen, etwa zur Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft und zur Kooperation mit OLAF, wurden im ersten Halbjahr 2026 beschlossen.
In ihrem Vorschlag an den Rat führt die Kommission den EPPO-Beitritt als eine der neuen Abhilfemaßnahmen an, die in die Risikobewertung eingeflossen sind und Betrug und Korruption mit EU-Mitteln mindern sollen. Die Evaluierung der EPPO-Verordnung vom September 2026 zeigt, welches Gewicht Brüssel dieser Institution beimisst: Die Zahl der von der EPPO geführten Ermittlungen stieg EU-weit von 515 im Jahr 2021 auf 3.602 im Jahr 2025, das Volumen der sichergestellten Mittel von 147,3 Millionen auf 1,13 Milliarden Euro.
Erasmus, Horizont und die Pannónia-Brücke
Für Studierende und Forschende war der Konditionalitätsmechanismus vor allem an einer Stelle spürbar: beim Zugang zu europäischer Mobilität. Der Ratsbeschluss hebt die 2023 eingeführte Sperre für von öffentlichen Stiftungen getragene Hochschulen auf. Laut Übersichten von Hochschul- und Förderorganisationen waren 21 Universitäten und Fachhochschulen betroffen, darunter Corvinus, Semmelweis sowie die Universitäten in Szeged, Pécs und Debrecen. Die ungarische Regierung bezifferte die Zahl der direkt betroffenen Studierenden auf mehr als 20.000, dazu rund 2.500 Lehrende und Forschende.
In der Zwischenzeit versuchte Budapest, mit nationalen Programmen den Ausfall zu überbrücken. Das 2023 aufgelegte Pannónia-Stipendienprogramm sollte nach Regierungsangaben die Mobilitätschancen von Studierenden und Universitätsbeschäftigten an den Stiftungsuniversitäten sichern. Parallel richtete die Forschungsförderagentur NKFIH einen nationalen Garantie-Fonds ein, über den ungarische Partner in Horizont-Europa-Projekten finanziert wurden, solange Brüssel mit Stiftungsuniversitäten keine neuen Verträge schloss. Formal blieben alle ungarischen Einrichtungen teilnahmeberechtigt, die Budgetanteile der Stiftungsuniversitäten galten jedoch nicht als EU-Zuschuss, sondern liefen über Budapest.
Mit dem Ratsbeschluss entfällt diese nationale Zwischenlösung. Die Kommission kann wieder direkt Verträge mit ungarischen Hochschulen schließen, Erasmus-Semester und Forschungskooperationen werden über EU-Budgets finanziert. Wieviel Fördervolumen den 21 betroffenen Hochschulen in den vergangenen zwei Jahren entgangen ist, lässt sich aus den verfügbaren EU-Daten nicht seriös beziffern; gegenüber den 4,2 Milliarden Euro Kohäsionsmitteln fallen die Bildungs- und Forschungsprogramme fiskalisch deutlich kleiner aus, im Alltag von Hochschulen und Studierenden prägen sie jedoch die Wirkung der Entscheidung.
Haushaltsspielraum mit Auflagen
Insgesamt geht es bei den zuvor blockierten EU-Mitteln um ein Paket von rund 16 Milliarden Euro – Kohäsionspolitik und Aufbauinstrument zusammengerechnet –, das etwa sieben Prozent des ungarischen BIP entspricht. Die 4,2 Milliarden aus dem Konditionalitätsmechanismus sind ein Teil dieser Summe. Der IWF erwartet, dass die Auszahlung der EU-Gelder das durchschnittliche reale Wachstum mittelfristig auf rund zweieinhalb Prozent hebt.
Gleichzeitig weist der Fonds darauf hin, dass Ungarn unter den derzeitigen Politikannahmen die öffentlichen Finanzen weiter konsolidieren muss und die Staatsverschuldung ohne zusätzliche Maßnahmen nicht deutlich sinken wird. Die neuen Mittel verbessern Liquidität und Investitionsprofil, sie ersetzen keine Konsolidierung. Premierminister Magyar Péter spricht im Parlament laut MTI vom Haushalt der Gerechtigkeit und der Entwicklung für 2027 und kündigt Unterstützung für Pflegekräfte, Sozial- und Bildungsberufe, kleine Unternehmen, Familien, junge Menschen und ärmere Rentner an. Er verspricht eine disziplinierte, stabile und nachhaltige Budgetpolitik und grenzt seine Planung von der Finanzpolitik der Orbán-Jahre ab.
Mit dem Ende des Konditionalitätsverfahrens bleiben Justizreform, Vergabekontrolle, Integritätsbehörde und EPPO-Kooperation Teil eines laufenden Monitorings der EU-Institutionen. Die Entscheidung des Rates sichert Ungarn den Zugang zu einem erheblichen Teil der Kohäsionsmittel und EU-Programmen, verknüpft ihn aber weiter mit der Einhaltung der vereinbarten Regeln.
Quellen: MTI, EU-Kommission / EUR-Lex, IMF
Photo: Die Flagge der Europäischen Union weht über dem ungarischen Parlament in Budapest, das von neuen EU‑Mitteln und Programmen profitiert, Vadaro / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
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