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(c) Pester Lloyd / 39 - 2010
POLITIK 27.09.2010
Zerlegung der Beute
Totalitäre Sendung: das neue Mediengesetz in Ungarn
Der OSZE Repräsentant für die Freiheit der Medien, Dr. Karol Jakubowicz, hat in einer 57seitigen Analyse das neue ungarische Mediengesetz (T/363) zerpflückt und
darin gefährliche antidemokratische Tendenzen festgestellt, die "hinter allen Grundstandards in freiheitlichen Staaten zurückbleiben". Im Oktober werden die
weiteren Teile des streitbaren Medien"kontroll"gesetzes verhandelt und beschlossen. Das Trauerspiel der ungarischen Medien wird fortgesetzt.
Ungarns Ministerpräsident Orbán bei der Lektüre einer ausländischen Zeitung...
Medienbehörde darf Richter spielen
Als eines der Hauptrobleme der neuen Regelungen sieht er, dass streitbare Sachverhalte,
die bisher über das Straf- bzw. Zivilrecht geregelt wurden, nun Teil der Kompetenz der neuen Medienaufsicht werden. Somit entscheiden zukünftig nicht mehr Richter über
erlaubte und unerlaubte Mediendarstellungen, sondern die von der Regierung kontrollierte Administration. Allein die Existenz dieses Systems sei unakzeptabel, denn es verstößt
gegen jede Norm dessen, was man international als Medienfreiheit betrachtet. Die Regierung übe mit dem Gesetz eine Art Siegerjustiz aus und lasse keinen Raum für
demokratische Kontrollmechanismen, wie sie in freiheitlichen Gesellschaften zu existieren haben. Jakubowicz empfahl dringend eine Neufassung des Gesetzentwurfes. Seinen
Bedenken schloss sich das EU-Parlament an, die zuständige EU-Kommissarin sieht indes noch "keinen Handlungsbedarf". Andere Kritiker bezeichneten das Gesetz als "einer
Diktatur würdig".
Auch wenn sich das Gesetz nach außen so darstellt, als würde es einen rechtlichen
Rahmen für die neuen Entwicklungen im Medienbereich finden wollen, denen man bisher meist nur durch eine uneffiziente Erweiterung der Regulierungsbehörden begegnete, hat
es im Ergebnis dazu geführt, dass nicht nur die öffentlich-rechtlichen, sondern auch die privaten Medien zukünftig quasi unter Regierungsaufsicht gestellt werden, so resümiert
der OSZE-Experte Jakubowicz, der sich bei der demokratischen Transformation der polnischen Medenlandschaft einen weltweit anerkannten Ruf erarbeitet hat.
Worum geht es im neuen Mediengesetz?
Im ersten, bereits zum Gesetz erhobenen Teil der neuen Mediengesetzgebung in Ungarn,
ging es um eine Verwaltungsreform, in der die Aufsichtsbehörde für Telekommunikation NHH mit der Fernseh- und Rundfunkaufsicht ORTT (die u.a. auch für Frequenzvergaben
zuständig ist) fusioniert wurde. Die neue NMHH firmiert als "autonome Behörde der öffentlichen Verwaltung". Der "autonome" Präsident der Behörde wird direkt vom
Ministerpräsidenten ernannt und zwar gleich für neun Jahre. In diese Position geriet Annamária Szalai eine Ex-Journalistin von nicht gerade einwandfreier Reputation, aber
dem zur Zeit richtigen Parteibuch. Sie wird gleichzeitig Präsidentin und ausschlaggebende Stimme eines Medienrates, der nach den Paritäten der Parlamentsmehrheiten bestückt,
also ebenfalls unter vollständiger Kontrolle des Fidesz sein wird. Diese beiden kontrollieren sämtliche strukturellen, personellen und finanziellen Belange der öffentlich-rechtlichen
Medien, neben den beiden Fernsehsehndern MTV1 und MTV2 auch Duna TV, Magyar Rádió sowie die Nachrichtenagentur MTI.
Anfang Oktober, so die bisherigen Verlautbarungen, sollen in allen Medienanstalten neue
Chefs ernannt werden. Als Begründung für die stramme neue Führung werden von Regierungsseite vor allem angeführt, dass man zukünftig den Missbrauch öffentlicher
Mittel verhindern wolle, wofür man den politischen Missbrauch offenbar als ein gutes Tauschobjekt hält.
Ein Verfassungskapitel für Medieninhalte?
Hinzu kommt eine Art Beisitzergremium für diverse gesellschaftliche Gruppen, dessen
genau Besetzung noch nicht feststeht und dass sich um ethisch-moralische Aspekte und inhaltliche Gewichtung der öffentlich-rechtlichen Medien in Ungarn kümmern soll.
Grundlage seiner Tätigkeit soll eine in die neue Verfassung zu verankernde Mediencharta sein, die eine inhaltliche Grundausrichtung der öffentlich-rechtlichen "Anstalten" vorgeben
wird, die in der Förderung volksbildender und moralisch erhöhender Inhalte bestehen soll, gemeint sind hier u.a. Heimat, Familie, Traditionen, das Nationenbild etc.
Chaos bei Gegendarstellungen
Ein dritter Teil des neuen Gesetzes umfasst die Erhöhung von Strafen für "falsche
Berichte" im Strafgesetz sowie Sanktionen, die direkt über die Medienbehörden verhängt werden könnten. Hier geht es u.a. auch um eine Registrierungspflicht für alle in Ungarn
publizierenden Medien (für Webblogs ließ man die Idee wegen mangelnder Druchsetzbarkeit fallen, hatte sie aber geplant!) sowie eine strengere Auslegung des
Rechts auf Gegendarstellung. Ursprünglich war hier vorgesehen, dass jeder, der sich in
seiner "Würde" oder in seinen "Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt", Gegendarstellungen
begehren könnte, die von dem inkriminierten Medium zu veröffentlichen seien. Man sah selbst beim Fidesz ein, dass dies eine Stillegung jeglicher Medienarbeit bedeutet hätte
und entschärfte den Passus zunächst auf Veröffentlichungen, bei denen es um "falsche Darstellungen" geht. Der Nachweis dieser Falschaussagen muss aber erstinstanzlich nicht
mehr vor Gericht erstritten werden - was ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung darstellt, aber das wäre nicht der erste einer ungarischen Regierung, schon gar nicht bei
dieser. Das hieße in der Praxis, das Medium muss die Gegendarstellung bringen, kann sich dann aber vor Gericht bestätigen lassen, dass es doch recht hatte.
Öffentlich-rechtliche sind oft die Beute der Herrschenden
Abgesehen davon, dass die öffentlich-rechtlichen, wie die meisten privaten Medien schon
immer Spielbälle politischer Interessensgruppen waren und es nur eine sehr dünne Schicht von wirklich als unabhängig zu nennenden Medien im Lande gibt, hatten es sämtliche
Vorgängerregierungen versäumt bzw. unterlassen, den öffentlich-rechtlichen Medien einen zeitgemäßen Rahmen zu verpassen, der wenigstens den Anschein eines
gesamtgesellschaftlichen Rollenspiels hat. Den ungarischen Sozialisten kann man eine Menge vorwerfen, man wird meistens recht damit haben, so auch mit dem Vorwurf,
selbst kaum etwas unternommen zu haben, um dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu einer weniger angreifabren Reputation verholfen zu haben. Jahrelang ließ man
Programm und Struktur vergammeln, positionierte eigene Leute und hinterließ einen fast insolventen Schrotthaufen, dessen Entsorgung daher kaum jemanden erregt.
Andererseits war die Gesetzgebung doch so, dass sich unter MSZP-Herrschaft auch eine breite rechte Medienlandschaft etablieren konnte und sogar Gestalten aus der rechten
Reichshälfte Zutritt zu beliebten Sendeformaten erhielten.
Zwar sind die öffentlich-rechtlichen Medien in vielen - auch westlichen - Ländern die
Beute der jeweils Herrschenden (man betrachte nur Italien, Frankreich oder das lächerliche Proporzgehabe in Österreich sowie das peinliche Geschacher um den
ZDF-Chefredakteursposten in Deutschland), doch stoßen die so beeinflussten Sender auf ein Korrektiv aus freien Kollegen, das ihnen zu dreiste Vereinnahmungen meistens
erspart. In Ungarn fehlt dieses Gegengewicht.
M.S.
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