Ab 2027 zahlen Ungarns Gemeinden nichts mehr in den staatlichen Területfejlesztési Alap ein. Die Regierung verspricht spürbare Entlastungen für Städte und Dörfer - im gesamtstaatlichen Haushalt bleibt der Schritt dennoch eine Nebenlinie.
Budapest. Die Ankündigung kam per Facebook-Video. Lőrincz Viktória, Ministerin für Regional- und Siedlungsentwicklung, erklärte am Samstag, die Regierung werde „die Pflicht der Kommunen zur Zahlung in den Területfejlesztési Alap ab dem kommenden Jahr aus der Welt schaffen“. Das bedeute eine Entlastung von rund 30 bis 35 Milliarden Forint für die Gemeinden, sagte sie, die Kommunen seien „die großen Gewinner“ des Budgets 2027.
Der Területfejlesztési Alap, ein staatlicher Regionalentwicklungsfonds, gespeist unter anderem aus Mehreinnahmen der kommunalen Gewerbesteuer, war erst mit den jüngsten Haushalten zum Instrument geworden, mit dem wirtschaftsstarke Orte Teile ihres Zuwachses an den Staat abführen mussten. Nun soll dieser Mechanismus bereits ab 2027 wieder entfallen.
Begleitend zur Abschaffung der Fondseinzahlung listet das Ministerium weitere Zahlen auf. Der kommunale Solidaritätsbeitrag, eine separate Umlage, soll 2027 um 62 Milliarden Forint sinken. Die Abschöpfung des Zuwachses bei der Gewerbesteuer (helyi iparűzési adó) fällt weg. Für Betrieb und Ausbau des städtischen öffentlichen Verkehrs sind 10 Milliarden Forint zusätzliche Unterstützung eingeplant. Nach Regierungsangaben verbessert sich die Finanzlage von Budapest und seinen Bezirken insgesamt um mindestens 84 Milliarden Forint, für Städte außerhalb der Hauptstadt stehen 25 Milliarden und für Gemeinden zusätzlich 37 Milliarden Forint mehr zur Verfügung.
Im Gesamtbild des Staatshaushalts 2027 bleiben diese Posten begrenzt. Der Entwurf, den Finanzminister Kármán András am Freitag ins Parlament einbrachte, setzt die Ausgaben des zentralen Staatshaushalts für 2027 auf 47.587 Milliarden Forint an, die Einnahmen auf 42.484 Milliarden. Der Fehlbetrag soll auf 5.102 Milliarden sinken, der Defizitanteil am Bruttoinlandsprodukt von 7,5 auf 4,9 Prozent. Die kommunale Entlastung liegt im Verhältnis zu diesen Summen relativ niedrig, kann für einzelne Gemeindehaushalte jedoch deutlich ins Gewicht fallen.
Wie hoch die tatsächlichen Einzahlungen der Kommunen in den Fonds bislang waren, lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Daten nicht ablesen. In den jüngsten Haushaltsgesetzen war für den Területfejlesztési Alap ein Einnahmeplan von 65 Milliarden Forint vorgesehen; zu den tatsächlichen Einzahlungen liegen in den öffentlich zugänglichen Unterlagen jedoch keine konsolidierten Ist-Zahlen vor. Kommunale Budgets weisen die Fondsabgabe als eigene Position aus; Angaben zur Relation zwischen eingezahlten Beträgen und zurückfließenden Mitteln liegen jedoch nur in einzelnen kommunalen Unterlagen vor und sind nicht systematisch ausgewertet.
Finanzminister Kármán ordnete den Haushaltsentwurf als Ganzes politisch ein. Es handele sich um die erste, auf ein volles Jahr bezogene Budgetplanung der Tisza-Regierung, sagte er bei der Übergabe an Parlamentspräsidentin Forsthoffer Ágnes. Der Entwurf sei „im Zeichen von Gerechtigkeit und Entwicklung“ entstanden, bringe gesellschaftliche Gruppen in eine bessere Lage, die frühere Regierungen vernachlässigt hätten, und solle die Erholung der Wirtschaft einleiten. „Dieses Gesetz setzt der Verschwendung der vergangenen Jahre bei der Verwendung öffentlicher Gelder ein Ende“, formulierte Kármán.
Mit dem Ende der Fondseinzahlung ändert sich die Verteilung der Gewerbesteuermehreinnahmen. Bislang floss ein Teil davon in den Területfejlesztési Alap, aus dem unter anderem Programme für Regionalentwicklung finanziert wurden. Künftig, das stellt das Ministerium in Aussicht, sollen bewilligte Projekte aus den laufenden Programmen direkt aus dem zentralen Budget weitergeführt werden; weitere Vorhaben könnten ohne die Zwischenschleuse über den Fonds entweder unmittelbar aus kommunalen Haushalten oder aus allgemeinen Mitteln des Staatshaushalts finanziert werden.
Das Parlament wird den Haushaltsentwurf in den kommenden Wochen beraten. Nach Angaben von Forsthoffer Ágnes beginnt die allgemeine Debatte frühestens 14 Tage nach Einbringung. Dann stellt ein Regierungsvertreter den Entwurf vor, es folgen Stellungnahmen der Präsidenten des Rechnungshofs und des Haushaltsrats sowie die Reden der Fraktionssprecher. Insgesamt stehen dafür 30 Stunden zur Verfügung, je 15 Stunden für Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Nach der allgemeinen Debatte beraten die ständigen Ausschüsse und der Haushaltsausschuss die Details und Änderungsanträge, bevor der Entwurf in zweiter Lesung auf die Plenartagesordnung kommt. Vor der Schlussabstimmung prüft der Haushaltsrat die mit Änderungen ergänzte Vorlage noch einmal; die Abstimmung über das endgültige Budget ist nach Angaben der Parlamentspräsidentin für die zweite Dezemberhälfte vorgesehen.
Quellen: MTI
Photo: Das ungarische Parlamentsgebäude am Ufer der Donau in Budapest, Sitz der nationalen Gesetzgebung über finanzielle Regelungen für Gemeinden, Kilyann Le Hen / Wikimedia Commons (CC BY 4.0)
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