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(c) Pester Lloyd / 20 - 2010  POLITIK 18.05.2010

 

Wahlreform

Das ungarische Parlament verkleinert sich - erstmals Sitze für Minderheitenvertreter geplant

Bei der Montagssitzung des ungarischen Parlamentes hat die Regierungspartei Fidesz-KDNP, wie vor der Wahl angekündigt, ein Gesetz zur Reform des Wahlgesetzes eingebracht. Dazu bedarf es einer Verfassungsänderung, wofür die Partei über die notwendige Zweidrittelmehrheit der Mandate verfügt. Der Entwurf sieht eine Reduzierung der Sitze um 41% von derzeit 386 auf 211 vor. - Details gibt es auch zum umstrittenen Staatsbürgerschaftsgesetz.

Heute im ungarischen Parlament. Hinten: Teile der Fidesz-Fraktion im Vordergrund MSZP-Abgeordnete, geht es nach Fidesz, werden sich die engbesetzten Reihen bald lichten.
Foto: fidesz.hu

Bisher kam auf knapp 26.000 Einwohner ein Abgeordneter, mit dem neuen Gesetz wird dieses Verhältnis auf 1:47.400 verändert (ziemlich genau das gleiche Verhältnis wie in Österreich, in Deutschland beträgt es 1:132.000). Außerdem soll das komplizierte Wahlsystem, eine Mischung aus Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht, etwas entwirrt werden. Die regionalen Kandidatenlisten der Parteien entfallen, in Zukunft sollen die Wähler, so wie z.B. in Deutschland, eine Erst- und eine Zweitstimme haben.

90 Abgeordnete sollen per Direktmandat bestimmt werden (bisher 126), 78 von Landeslisten der Parteien, weitere 30 Mandate werden als Überhang- bzw. Reststimmenmandate vergeben. Ein weiterer Kostenfaktor, der zweite Wahlgang vierzehn Tage nach dem ersten, zur Ermittlung des Siegers in den Wahlbezirken, in denen keiner der Direktkandidaten die absolute Stimmenmehrheit erhielt, bleibt bestehen. 13 Parlamentssitze sollen zukünftig Minderheitenvertretern vorbehalten sein, ein Novum im ungarischen Parlament. Um eine Landesliste aufzustellen, braucht eine Partei Kandidaten in mindestens 23 der dann 90 Wahlbezirke, die Fünf-Prozent-Hürde bleibt erhalten, auch die Regelung, dass jeder einzelne Kandidat mindestens 750 Unterstützerunterschriften vorweisen muss.

Die Verkleinerung der Parlamentes ist seit der Wende ein Dauerthema in der Debatte, scheiterte bisher aber stets fraktionsübergreifend an den Interessen der Abgeordneten, die ihre Pfründe gefährdet sahen. Die Wahlreform ist Teil einer umfassenden Verfassungsreform des Fidesz, zu dem auch die Verkleinerung der Regierungsstrukturen und -institutionen, eine Reform der Lokalverwaltungen, die heftig umstrittene Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechtes gehören.

Die oppositionellen Sozialisten kritisieren die Eile, mit der diese Änderungen betrieben werden. MSZP-Fraktionschef Mesterházy verlangt mehr Zeit zur Vorbereitung und warnt vor einer Machtzentrierung in Händen einer Partei und einer "übermächtigen Position." Grundsätzlich sei man beim Wahlrecht jedoch mit der Reformierung einverstanden, dennoch wolle man dazu einen eigenen Entwurf einbringen, sagte der Oppositionsführer am Montagnachmittag.

Derweil werden weitere Details über das neue Staatsbürgerschaftsrecht bekannt, dass für viel Streit mit dem Nachbarn Slowakei sorgt. Um die ethnischen Ungarn in den Nachbarländern zum Erwerb des ungarischen Passes zu berechtigen, wird dem "Ungarn nach Geburt", auch der "nach Abstammung", bzw. der Ahnenlinie definiert werden. Außerdem muss der Antragsteller frei von Vorstrafen sein, darf keine Gefahr für die Sicherheit des Landes darstellen und muss ungarisch sprechen können. Vizepremier Zsolt Semjén, wiederholte seine Ansagen, dass es allein Sache Ungarns sei, wem man die Staatsbürgerschaft verleiht und wem nicht. Das Gesetz soll symbolträchtig am 20. August, dem Nationalfeiertag (St. Stephanstag) in Kraft treten.
 

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