(c) Pester Lloyd / 02 - 2011
POLITIK 13.01.2011
Staat trägt Mitschuld
Deutliche EU-Kritik an Ungarn wegen Umgang mit Rotschlamm
Die Europäische Union hat am Dienstag ein erstes technisches und rechtliches Gutachten zur Giftschlammkatastrophe vom Oktober vorgelegt. Sie stellt ein
deutliches Versagen der Behörden bei der Klassifizierung der gefährlichen Brühe und bei den Baumaßnahmen des Beckens fest. Damit könnte die Schuldzuweisung für das
Unglück, das zehn Menschenleben forderte und einen kompletten Landstrich ökologisch abtötete, eine neue Wendung bekommen.
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In dem von Experten der Europäischen Kommission erstellten Bericht wird den ungarischen
Behörden vorgeworfen, den Rotschlamm nicht schon von Beginn der Betriebsgenehmigungen an als „gefährlichen Abfall“ in eine Sonderklasse klassifiziert zu
haben. Aufgrund der stark alkalischen Natur des Schlamms hätte eine solche Einordnung bereits vor der Einrichtung des dafür vorgesehenen Lagers erfolgen müssen. Das
Unternehmen MAL behauptete indes gleich nach der Katastrophe, dass die EU diese Art von Schlamm nicht als Sondermüll einstuft. In dem Gutachten sollte geprüft werden, ob
bezüglich der Genehmigung des Schlammbeckens, der Lagerung des Materials oder bei der Entsorgung dessen nach dem Unfall gegen geltendes EU-Recht verstoßen wurde.
Die Experten bemängelten dabei, dass mehrere von der EU festgesetzten Normen nicht in
das ungarische Recht übertragen wurden, beziehungsweise keine ausreichende Anwendung finden. Die größten Bedenken wurden bezüglich der Implementierung und Anwendung des
europäischen Abfallkatalogs, sowie der Richtlinie 2006/21/EC (Bergbauabfall-Richtlinie) im Bereich des Abfallmanagements der mineralfördernden Industrie geäußert. Das Portal
BruxInfo gab bekannt, dass das ungarische Kabinett in einem Schreiben vom 24. November eine mögliche Mitverantwortung an der Rotschlammflut zurückwies. Viele der hier
angebrachten rechtlichen Argumente wurden von der Europäischen Kommission jedoch nicht anerkannt. Die Einleitung einer Ermittlung wegen Vertragsverletzungen befand man
jedoch bisher als unnötig. Laut der Kommission hätte die Katastrophe durch die Anwendung der für giftigen Abfall gültigen Regulationen und Kontrollen auf den bei der
Aluminiumproduktion entstehenden, hochalkalischen Schlamm verhindert werden können.
Die Einschätzung der EU-Kommission könnte einen Wendepunkt in der Rechtsprechung um
Schadensersatz herbeiführen. Bisher hatte die Regierung allein der Betreiberfirma MAL die Schuld zugewiesen. Sie kann sich zwar darin bestätigt sehen, dass auch die Misswirtschaft
der sozialistischen Vorgänger, aus deren Dunstkreis auch die Eigner der Firma stammen, Schuld an dem Unfall trägt, doch entbindet sie diese Feststellung nicht von der staatlichen
Haftung. Die Gerichte mochten sich dazu aber noch nicht festlegen und vertagten einen Präzedenzfall in den März, auch wegen fehlender Gutachten, wozu Sie hier unseren aktuellen Bericht finden.
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