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(c) Pester Lloyd / 37 - 2013   NACHRICHTEN 12.09.2013

 

Deutschland untersagt Rückabschiebung nach Ungarn, aus humanitären Gründen

Das Verwaltungsgericht im deutschen Freiburg hat die (Rück)Abschiebung eines afghanischen Asylbewerbers nach Ungarn untersagt, da für den Asylbewerber dort keine menschenwürdige Existenzmöglichkeit gesehen werde. Es müsse davon ausgegangen werden, dass das EU-Mitglied Ungarn Asylbewerber nicht regelkonform betreue. Die Entscheidung ist bindend und kann nicht angefochten werden. Als Grund nannte das Gericht, so DPA, die drohende unmenschliche Behandlung von Aylbewerbern in Ungarn. In dem Land herrschten systematische Mängel, die vorhandenen Einrichtungen für Flüchtlinge seien überlastet. „Nach den gegenwärtig vorliegenden Erkenntnismitteln ist mit einiger Wahrscheinlichkeit ernstlich zu befürchten, dass Asylbewerber in Ungarn unter den dortigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen insbesondere auch mit Blick auf den bevorstehenden Winter nicht menschenwürdig existieren könnten“. Das EU-Land könne Asylbewerbern unter anderem Beschäftigung, Wohnraum, Sozialhilfeleistungen, medizinische Versorgung und Bildung nicht garantieren. Das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe die Einschätzung der Richter nicht widerlegen können, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Entscheidung ist nicht die erste dieser Art, die Ungarn nicht mehr als sicheres Drittland nach Dublin II ausweist. Mehr zu den Zuständen in ungarischen Asylantenheimen hier.
http://www.pesterlloyd.net/html/1219unhcrungarn.html

red.

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