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(c) Pester Lloyd / 10 - 2015    WIRTSCHAFT      03.03.2015

 

Protektion im Energiegeschäft: EU-Kommission leitet Verfahren gegen sieben Mitgliedsländer ein

Die EU-Kommission leitete dieser Tage Vorverfahren gegen Ungarn, Spanien, Luxemburg, Belgien, Deutschland, Frankreich und Italien ein, wegen mangelhafter Umsetzung des sogenannten 3. Energiepaketes, das die Gas- und Strommärkte weiter liberalisieren, also für andere Marktteilnehmer leichter zugänglich und für den Kunden transparanter machen soll. Womöglich wird auch die MET-Gelddruckmaschine des Fidesz ein Thema...
 
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Kommissionsprecherin Anna-Kais Itkonen bestätigte die Länderliste, wollte aber zum jetzigen Zeitpunkt keine Details über Einzelverfahren nennen. In unterschiedlichen Ausmaßen geht es, so Itkonen, jedoch stets um die Entwirrung von Eigentümerstrukturen, also z.B. den Grundsatz, dass nicht Erzeugung, Transport, Handel und Endkundenversorgung in einer Hand liegen sollen, um die Unabhängigkeit von Aufsichtsbehörden und "die Art und Weise wie Durchleitungsgebühren erhoben werden."

 

Letztere Bemerkung ist ein Hinweis darauf, dass womöglich die im grauen Erdgashandel tätige und von hohen Regierungsstellen protektionierte MET Holding bzw. die Verbindungen ihrer ungarischen Tochter zum staatlichen Energiekonzern MVM Thema eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU werden könnte. Diese würde die derzeit lukrativste Geldquelle des Orbán-Clans sowie eines ganzen Netzwerks weiterer Begünstigter zum Verhandlungsgegenstand machen und wäre geeignet, einen im Hintergrund laufenden Skandal von gigantischen Ausmaßen der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Mehr dazu wie über MET öffentliche Mittel in private Taschen umgeleitet werden, hier.

Das in EU-Angelegenheiten stets gut informierte ungarische Portal Bruxinfo will zumindest wissen, dass sich Brüssel derzeit nicht unmittelbar um die gesetzlichen Preissenkungen und die Verstaatlichungswelle in Ungarn kümmert, auch wenn diese einen wettbewerbsverzerrenden Eingriff in die Märkte darstellen. Nur Randaspekte spielen eine Rolle bei der Prüfung, glaubt das Portal, nämlich, dass es privat tätigen Unternehmen untersagt ist, bestimmte Kosten bei der Bereitstellung von Energie an die Kunden weiterzuleiten (was wiederum Teil des Energiekostensenkungsgesetzes ist). Auf der anderen Seite werden Haushalte von bestimmten Lieferanten (lies: staatliche MVM, Fögáz u.a.) mit derartigen Gebühren belegt, was "dikriminierend" sei.

 

Kanzleramtsminister Lázár lieferte sich mit der grünen Abgeordneten Bernadett Szél in der Vorwoche einen verbalen Schlagabtausch im Parlament zum Thema MET. Das Protokoll (hier eine englische Übersetzung davon) ist einer von vielen Belegen der hemmungslosen Arroganz des 2. Mannes im Orbán-Staate. Er pochte darauf, keinerlei Zuständigkeiten in Energiefragen zu haben und daher auch kein Wissen darüber.

Das scheint sich binnen kürzester Zeit geändert zu haben, denn am Montag kündigte er an, Unregelmäßigkeiten bei der Gebührenpraxis und den Verdacht der "Übervorteilung" von Kunden streng untersuchen lassen zu wollen. Vor allem beim hauptstädtischen Gasverteiler Főgáz, den der Staat gerade von der RWE
übernahm, habe man "Rechnungsmanipulationen" festgestellt. Bei der Belieferung seien Wohnblöcke mit bis zu 30% "überteuert abgerechnet worden" und das Unternehmen habe sich geweigert, Gaszähler auf Wunsch der Konsumenten zu erneuern.

red.
 

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