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(c) Pester Lloyd / 29 - 2015 NACHRICHTEN 18.07.2015
60% Strafzoll: EGMR untersagt Ungarn pauschale Beschlagnahme nicht deklarierten Bargeldes
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Praxis ungarischer Behörden als rechtswidrig verurteilt, Personen, die mit hohen, undeklarierten Geldbeträgen die ungarische Grenze überqueren 60% der gefundenen Beträge als "Strafe" abzunehmen. Dieses Bußgeld sei, so der EGMR, "dem Rechtsverstoß nicht angemessen" und komme einer Enteignung gleich.
Dem Land bleibt es unbenommen, sowohl europäische wie nationale Regeln zur Bekämpfung und Eindämmung von Geldwäsche, organisierter Kriminalität und Steuerhinterziehung anzuwenden, und vom Besitzer Aufklärung über die Herkunft der Summen und den Zweck des Bargeldtransportes einzufordern und Verstöße gegen Gesetze entsprechend zu ahnden. Die pauschale Beschlagnahme mehr als der Hälfte der Gelder sei jedoch nicht hinnehmbar, schon gar nich ohne ein ordenliches Gerichtsverfahren.
Auslöser für das Urteil war die Klage eines polnischen Staatsbürgers, der an der serbisch-ungarischen Grenze mit 40 Mio. Forint, ca. 130.000 EUR in bar und in verschiedenen Währungen angetroffen worden ist. Ihm wurden noch an Ort und Stelle 60% des Betrages abgenommen.
red.
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