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(c) Pester Lloyd / 22 - 2013   NACHRICHTEN 29.05.2013

 

Wahlkommission in Ungarn lehnt Referendum zu Tabakhandelsskandal ab

Die staatliche Wahlkommission hat einen Antrag auf Abhaltung einer Volksanstimmung nach dem Referendumgsgesetz am Dienstag abgelehnt. Eine ungenannte Privatperson begehrte die Annullierung der Ausschreibung zu den Tabakhandelslizenzen und eine Neuausschreibung. Außerdem sollten durch den Willen des Volkes alle bisherigen Konzessionsgewinner öffentlich gemacht werden. Als Grund für die Ablehnung wählte die Wahlkommission eine bei politisch unbotmäßigen Anträgen übliche Formulierung: die Fragestellung sei nicht eindeutig formuliert gewesen oder fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Parlamentes.

 

Referenden werden in Ungarn bindend, wenn, nach Zulassung der Wahlkommission, innerhalb einer achtwöchigen Frist 200.000 Unterstützerunterschriften (also rund 3% aller Wahlberechtigten) gesammelt werden, die wiederum von der Wahlkommission auf ihre Gültigkeit zu prüfen sind. Bei der Volksabstimmung selbst müssen mindestens 25%+1 aller Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben, von denen wiederum über 50% dem Begehren zustimmen müssen, um das Parlament zu einer enstprechenden Gesetzesänderung zwingen zu können. Im Ungarn der Nachwende wurden rund zwei Dutzend Referenden abgehalten, davon war nur ein einziges erfolgreich, dabei ging es um die Abschmetterung einer Gesundheitsreform der MSZP seitens des Fidesz. Die meisten anderen Referenden scheiterten an der Wahlbeteiligung, in letzter Zeit nehmen die Fälle zu, in denen die, mehrheitlich mit Fidesz-Leuten besetzte Wahlkommission Anträge gleich im ersten Zulassungsschritt ablehnt.

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red.

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