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(c) Pester Lloyd / 37 - 2013   NACHRICHTEN 12.09.2013

 

Oberstes Gericht in Ungarn untersagt Volksbefragung zu aktiver Sterbehilfe

Der Oberste Gerichtshof Ungarn, die "Kurie" hat eine von der staatlichen Wahlkommission bereits genehmigte Initiative für eine Volksbefragung zum Thema aktive Sterbehilfe untersagt. Die Fragestellung lautete: "Sind Sie damit einverstanden, dass es Erwachsenen, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, erlaubt wird, ihr Leben mit medizinischer Unterstützung zu beenden?" Die Kurie bemängelt, dass diese Fragestellung den Wählern den Eindruck vermittelt, sie würden - wie bei einem bindenden Referendum (das jedoch nur über bestehende Gesetze möglich ist) über Zulassung oder Verbot der Euthanasie selbst entscheiden, dabei ginge es bei einem erfolgreichen Verlauf dieser Privatiniative, also dem Sammlen von 50.000 verifizierten Unterschriften, nur darum, dass das Parlament verpflichtet wäre sich mit der Frage zu befassen. Daher müsse diese Fragestellung abgewiesen werden, die Wahlkommission könne aber eine neue Prozedur mit einer anderen Formulierung einleiten und zulassen.

Passive Sterbehilfe, also das Nichtergreifen oder Nichtfortführen lebenserhaltender Maßnahmen bei nichteinwilligungsfähigen Personen, ist seit 1997 im Gesundheitsgesetz geregelt und unter Auflagen zulässig, eine aktive Sterbehilfe, also die bewusste Herbeiführung des Todes durch den erklärten Willen des Patienten und unter Hinzunahme medizinischer Ressourcen, wird von der Ärztekammer strikt abgelehnt und ist auch unter sich als christlich bezeichnenden Regierungsmehrheit auch nicht konsensfähig. 55% der Ungarn befürworten nach einer aktuellen Umfrage die passive, 30% die aktive Sterbehilfe. Vor zehn Jahren war die Zustimmung, laut dem Institut Medián, deutlich höher, sie betrug damals 62% bzw. 40%. Früher lehnten 34% auch die passive Sterbehilfe explizit ab, heute 38%, mehr als die Hälfte der über 60jährigen und der bekennend Gläubigen wollen davon nichts wissen. Akademiker und die Altersgruppen der 30-39 und 50-jährigen stehen der Sterbehilfe am offensten gegenüber.

Mehr zu einer Art “budgetären Euthanasie”, der Kürzung von Krebstherapien einschl. Selektionsandordnungen an Ärzte hier.

red.

red.

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