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(c) Pester Lloyd / 43 - 2013   NACHRICHTEN   23.10.2013

 

Jeder ist nicht Jeder: Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk in Ungarn verweigert Auskunft über Zahlungen

The same procedure as every year: Alljährlich verteilt die MTVA (rechts das Gebäude belagert von linksradikalen Randalierern), die Holding des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umgerechnet stattliche 230 Mio. EUR Steuergelder an die verschiedenen Sender und Einrichtungen des Staatsfunks, nicht nur an die TV- und Rundfunksender M1, M2, Duna, Kossuth Rádió, die zentralen Nachrichtenlieferanten von MTI etc., sondern auch an Produktions- und Werbefirmen, technische Dienstleister, "Berater". Und jedes Jahr verlangen die Journalisten der Transparenzplattform atlatszo.hu die Offenlegung der Dotierungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, im "öffentlichen Interesse", das sich bei einer Finanzierung aus den Steuergeldern der Bürger kaum leugnen lässt.

 

Richtg, kaum: Denn fast immer müssen die Investigativjournalisten erst den Umweg über die Gerichte gehen, um wirklich an alle Zahlungsadressaten zu kommen, zu gern wird die "Wahrung des Geschäftsgeheimnisses" vorgeschoben, um die Begünstigten, die politisch und "familiär" der Regierungspartei oft nahestehen, wie man jedes Jahr nachlesen konnte, auch benennen zu können. Die Gerichte folgten bisher den Aufdeckern, nicht immer gleich, aber in letzter Instanz dann doch.

Daher wiesen in diesem Jahr die Anwälte der Medienverwatlung MTVA das Ansinnen von atlatszo.hu mit einer neuen, kreativen, ja unorthodoxen Begründung ab: das Gesetz sage zwar, dass "Jeder" einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgestz stellen könne, das Wort "Jeder", so heißt es in einem Schreiben, jedoch "nicht zwingend absolut und uneingeschränkt jedes Subjekt meint." Aha. Viel schwerwiegender noch als diese metaphysische Hypothese wiegt jedoch die Einschätzung der MTVA, dass das Portal www.atlatszo.hu ja auch im "Mediengeschäft" tätig sei, daher sei es ein Konkurrenzunternehmen, das aus den Angaben zur Finanzierung unlautere Wettbewerbsvorteile ziehen könnte. Also: Nix da mit Offenlegung. Man sieht sich also wieder vor Gericht.red.

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