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(c) Pester Lloyd / 51 - 2013 NACHRICHTEN 16.12.2013

 

EU erzwingt geringere Bußgelder für ausländische KfZ-Kennzeichen in Ungarn

Als Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs muss Ungarn seinen Umgang mit der Bestätigung oder Ummeldung von ausländischen Kennzeichen an in Ungarn benutzten Fahrzeugen ändern. Bisherige Praxis: bei Kontrollen betrug die Strafe für bereits länger als 30 Tage in Ungarn gemeldete Unternehmen oder Personen, die ein Auto mit ausländischem Fahrzeug ohne amtlich bestätigte Berechtigung fuhren, in der Regel 200.000 Forint (700.- EUR) nebst weiteren Verwaltungsgebühren.

 

Das EU-Gericht legte nun fest, dass den Delinquenten mit der Kontrolle nun eine Frist zum Beleg der Berechtigung oder die Ummeldung zu einem ungarischen Kennzeichen einzuräumen ist. Diese Frist wird acht Tage betragen. Kann der Berechtigungsnachweis nicht erbracht werden, kann die Ummeldung zu einem ungarischen Kennzeichen erfolgen, die Verwatlungs"gebühr" beträgt dann lediglich 30.000 Forint (100.- EUR). Nur wer beides nicht vorbringt, kann weiterhin höher bestraft und sogar mit einem Fahrverbot belegt werden.

In Ungarn werden allzugern slowakische Kennzeichen eingesetzt, um die teure - und ebenfalls europarechtlich angefochtene - Registrationssteuer für Importfahrzeuge, vornehmlich hochwertige (gerne auch Bentley, Lamborghini mit Behnidertenparkberechtigung), zu umgehen, was die Finanzbehörden zu der drastischen Anhebung der Strafen bewog. Allerdings können schnell auch Unternehmen mit ausgelagertem Fuhrpark oder ausländische Dienstleister, die längere Zeit Aufträge in Ungarn abarbeiten, ins Visier der Kontrollen geraten, was wiederum der Liberalität des EU-Binnenmarktes entgegenwirkt.

red.

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